Tierschutz in Mittelerde: Sadistische Hobbits

Tierquäler gibt es überall, sogar in unseren Fantasiewelten. Peta prangert nun auch Tierquälerei in einer Verfilmung von Tolkiens „Der Hobbit“ an.

Von einer Horde Orks traumatisiert? Schaf. Bild: dapd

Neuseeländische Tierschützer klagen an: Für den Film „Der Hobbit“, der in J. R. R. Tolkiens Fantasywelt Mittelerde spielt, sollen Tiere getötet worden sein. Am Dienstag erreichte uns dann diese Pressemitteilung:

Skai,

Tierquäler haben in Mittelerde, Region Rhovanion 27 Tiere umgebracht, darunter Schafe, fünf Pferde und ein Pony. Unseren Informationen zufolge wurden die Tiere von kleinwüchsigen Anthroprozentrikern, die sich als „Hobbits“ oder „Zwerge“ bezeichnen, ermordet. Die Tierrechtsorganisation Peta Mittelerde e. V. setzt nun eine Belohnung in Höhe von 5.000 Silberstücken für Hinweise aus, die zur Überführung des Täters oder der Täter führen. Zeugen, die Informationen zu diesem Fall beisteuern können, wenden sich bitte per Brieftaube an Peta, direkt an die Wache in Bree oder Elfenkönig Elrond von Bruchtal.

Fälle von grausamer Tierquälerei werden täglich in Mittelerde aufgedeckt. So haben Peta-Beobachter das von Goldgier getriebene Abschlachten eines Drachens am Berg Erebor durch mehrere „Zwerge“ beobachtet. Nahe der Festung Helms Klamm wurde ein Massaker an Großwölfen (Warge) gemeldet. Außerdem untersuchen wir das unerlaubte Erlegen eines Balrog.

Dieser Feuerdämon aus der Alten Zeit war eines der letzten existierenden Exemplare und soll von einem bärtigen Irren erschlagen worden sein, der sich für einen Zauberer hält. „Kaltblütigen Handlungen gegenüber Tieren liegen oft schwerwiegende psychologische Störungen zugrunde“, sagt Sauron Großauge, Recherche-Koordinator bei Peta. „Womöglich schrecken sie auch vor Gewalt an Menschen nicht zurück.“

Aggressionsforscher Saruman Weiße von der Universität Orthanc dazu: „Geschätzte 80 bis 90 Prozent aller extremen Gewalttäter haben vorher bereits Tiere gequält.“ Tierquälerei ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat nach Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes und kann mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet werden. PETA setzt regelmäßig Belohnungen in Fällen von ausgesetzten Tieren und Tierquälerei aus, um bei der Ermittlung der Täter zu helfen.

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