Tod durch Polizeischüsse: Bündnis kritisiert Staatsanwaltschaft

Mehrere Organisationen bezweifeln, dass Polizisten im September einen Flüchtling aus Notwehr erschossen haben. Die Einstellung des Verfahrens sei ein „Skandal“.

Kriminaltechnische Mitarbeiter der Berliner Polizei untersuchen am 28.09.2016 den Tatort Foto: dpa

Ein „Solidaritätsbündnis“ von Flüchtlingsrat, der Beratungsstelle Reachout sowie der Kampagne für Opfer rassistischer Polizeigewalt erhebt schwere Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft. Dass diese die Ermittlungen gegen mehrere Polizeibeamte wegen des Todes des Flüchtlings Hussam Fadl Hussein eingestellt habe, sei ein „Skandal“, sagte Biplab Basu von Reachout am Mittwoch der taz.

Damit seien die Ermittler allein der Version der Polizei gefolgt, die mit Notwehr argumentiert hatte. „Dabei gibt es mehrere Aussagen von Zeugen, die daran Zweifel aufkommen lassen. Aber die werden unter den Teppich gekehrt.“

Flüchtlinge aus der Notunterkunft in der Moabiter Kruppstraße hatten am Abend des 27. September 2016 die Polizei alarmiert. Sie hatten offenbar gesehen, wie ein 27-Jähriger Mitbewohner ein Mädchen aus der Unterkunft in ein nahes Waldgrundstück gelockt und sexuell missbraucht hatte.

Der Verdächtige saß bereits in Handschellen im Polizeiwagen, als der Vater des Mädchens auf ihn zu rannte. Mehrere Polizisten schossen auf ihn, der 29-Jährige starb kurz darauf im Krankenhaus. Der Mann habe ein Messer in der Hand getragen, hieß es damals von der Polizei, die Beamten hätten schießen müssen, um den Angriff zu stoppen.

Lückenlose Aufklärung gefordert

Laut einer Pressemitteilung des Bündnisses von Dienstag teilt die Staatsanwaltschaft diese Auffassung. Das Verfahren gegen die Beamten sei Ende Mai mit dem Verweis auf Notwehr eingestellt worden. „Dies kommt einem Freispruch der Polizisten gleich, die gezielt und von hinten auf Hussam Fadl Hussein geschossen haben“, heißt es in der Mitteilung. Das Bündnis solidarisiert sich mit der Familie des Erschossenen und fordert eine lückenlose Aufklärung der Erschießung in einem Gerichtsverfahren sowie die Suspendierung der Polizisten.

Basu sagt, er selbst habe mit acht oder neun BewohnerInnen des Flüchtlingsheims gesprochen, die den Vorfall als Zeugen miterlebt hatten. „Sie haben alle gesagt, sie hätten kein Messer gesehen.“ Zudem hätten ihm die Anwälte der Witwe, die im Verfahren Nebenklägerin ist, gesagt, laut Ermittlungsakte gebe es viele unabhängige Zeugen – also Nicht-Tatbeteiligte – mit sich widersprechenden Aussagen. Die einen hätten ein Messer gesehen, was die Notwehr-These stützen würde, andere nicht. „Aber wenn das strittig ist, warum lässt die Staatsanwaltschaft das nicht vor Gericht klären?“

Es wäre schließlich auch im Interesse der Polizei, den Vorfall zweifelsfrei aufzuklären – schon allein, um dem Verdacht entgegen zu treten, dass eine Ermittlungsbehörde (Staatsanwaltschaft) die andere (Polizei) blind deckt.

Stereotyp des rachsüchtigen Arabers?

So aber bleibe der Verdacht bestehen, es handele sich um einen missglückten Polizeieinsatz, bei dem vorschnell geschossen wurde, was nun mühsam mit dem Notwehr-Argument bemäntelt werde. Dabei bediene sich die Polizei auch noch des „rassistischen Stereotyps des rachsüchtigen, immer mit einem Messer bewaffneten Arabers“. Damit werde das Opfer zum Täter gemacht.

Auch Katharina Mühlbeyer vom Flüchtlingsrat sagt laut der erwähnten Mittelung: „Das von der Polizei kolportierte Bild des ausrastenden Flüchtlings, der zwangsläufig erschossen werden musste, gehört öffentlich hinterfragt.“ Laut Basu wollen die Anwälte der Nebenklage gegen die Verfahrenseinstellung Beschwerde beim Generalstaatsanwalt einlegen. Wenn das nicht hilft, würden sie das Kammergericht anrufen. „Notfalls werden wir bis zum Europäischen Gerichtshof gehen.“

Die Berliner Staatsanwaltschaft hat eine Anfrage der taz bis Redaktionsschluss nicht beantwortet.

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