Todesopfer nach Geiselnahme 2004: Russland wegen Beslan verurteilt

Der schlecht koordinierte militärische Sturm auf eine von Terroristen gekaperte Schule hat Menschenrechte verletzt.

Nelken und ein Kuscheltier auf dem Dielenboden eines zerstörten Gebäudes

Gedenken an die Geiselnahme in der zerstörte Schule am dritten Jahrestag 2007 Foto: reuters

KARLSRUHE taz | Russland hat 2004 bei der Befreiung einer von Terroristen gekaperten Schule in Beslan das „Recht auf Leben“ verletzt. Der Staat muss den Opfern nun insgesamt umgerehnet knapp drei Millionen Euro Entschädigung zahlen. Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg.

Am 1. September 2004 griff eine Gruppe von 30 tschetschenischen und inguschischen Terroristen eine Schule in der nordossetischen Kleinstadt Beslan an. Dort wurde an diesem Tag der Beginn des Schuljahres gefeiert, so dass neben den Schülern und Lehrern auch viele Eltern in der Schule waren.

Die Terroristen nahmen 1.100 Menschen als Geiseln, davon 800 Kinder. Die Angreifer forderten den Rückzug russischer Truppen aus Tschetschenien, die Freilassung von inhaftierten Terroristen sowie den Rücktritt von Präsident Wladimir Putin.

Als Verhandlungen scheiterten und die Terroristen die Geiseln bei großer Hitze weitgehend unversorgt ließen, stürmten russische Sicherheitskräfte die Schule. Am Ende von mehrstündigen Feuergefechten waren rund 330 Menschen tot, auch fast alle Geiselnehmer.

Klage von 409 Opfern und Angehörigen

In Straßburg klagten 409 ehemalige Geiseln und Angehörige von Getöteten. Sie wurden teilweise von der Menschenrechtsgruppe Memorial unterstützt. Das Urteil sprach eine siebenköpfige Kammer unter Vorsitz des griechischen Richters Linos-Alexandre Sicilianos.

Einstimmig stellten die Richter fest, dass die russischen Behörden zu wenig getan hatten, um den terroristischen Angriff zu verhindern. Obwohl es Informationen gab, dass in der Gegend ein Angriff im Zusammenhang mit dem Schuljahresbeginn geplant war, waren die Sicherheitsmaßnahmen an den Schulen nicht erhöht worden. Auch waren Schulen und Öffentlichkeit nicht gewarnt worden.

Mit fünf zu zwei Richterstimmen monierten die Richter eine mangelhafte Planung und Koordination der Sicherheitsmaßnahmen nach dem Angriff. Da es keine klare Kommandostruktur gegeben hatte, arbeiteten die unterschiedlichen Sicherhheitskräfte teilweise unkoordiniert nebeneinander her. An der Befreiung der Schule waren Polizei, Armee, Omon-Sondereinheiten und FSB-Geheimdienstkräfte beteiligt.

Kritik am Einsatz militärischer Waffen

Ebenfalls mit fünf zu zwei Richterstimmen kritisierte Straßburg den Einsatz militärischer Waffen wie Panzerkanonen, Granat- und Flammenwerfer. Die Europäische Menschenrechtskonvention verbiete den Einsatz von Gewalt, soweit er nicht absolut notwendig ist.

Der Einsatz von militärischen Waffen habe zu unnötigen Todesopfern geführt, insbesondere weil Terroristen damit nicht gezielt angegriffen werden konnten. Möglicherweise war auch der Einsturz des Schuldachs auf den Einsatz dieser Waffen zurückzuführen.

Gericht: Aufklärung mangelhaft

Auch die Aufklärung der tragischen Ereignisse hielten die Straßburger Richter für mangelhaft. Bei einem Drittel der Opfer konnte nicht geklärt werden, wie und von wem sie getötet wurden.

Bis heute gebe es auch keine gesetzlichen Regeln, die den Einsatz von Gewalt sinnvoll begrenzen. Stattdessen könne die Zusicherung von Straflosigkeit bei Anti-Terror-Maßnahmen dazu führen, dass aus dem Desaster von Beslan nicht ausreichend gelernt wird.

Russland kritisierte das Urteil umgehend. Die Schlussfolgerungen des Gerichts seien inakzeptabel. Russland kann jetzt gegen den Richterspruch noch Rechtsmittel zur 17-köpfigen großen Kammer des Gerichtshofs für Menschenrechte einlegen.

Az.: 26562/07 u.a.

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