Todesstrafe für abgeschobenen Inder: Gauck bittet um Gnade

Bundespräsident Gauck und Außenminister Westerwelle schicken Gnadengesuche für einen Inder, der aus Deutschland abgeschoben wurde und gehenkt werden soll.

Protest gegen Abschiebungen. Bild: dpa

BERLIN taz | Devinder Pal Singh Bhullar wartet. Darauf, dass ihm ein Strick um den Hals gelegt oder doch noch ein Gnadengesuch für ihn erfolgreich ist - bislang wurden alle abgelehnt. Bhullar ist jetzt seit über 18 Jahren in indischer Haft. Ihm wird ein Bombenattentat zur Last gelegt.

Mit zwei Gnadengesuchen bittet jetzt auch Berlin nach einem Medienbericht Indien, die Todesstrafe in lebenslange Haft umzuwandeln – denn Bhullar war vor Jahren aus der Bundesrepublik abgeschoben worden.

Sowohl Bundespräsident Joachim Gauck als auch Bundesaußenminister Guido Westerwelle (FDP) hätten an ihre indischen Pendants geschrieben, berichtete die Zeitung Indian Express am Freitag. Sie berief sich dabei auf ein Interview mit dem deutschen Botschafter in Indien, Michael Steiner.

Bhullar hat mehrere Selbstmordversuche hinter sich und leidet an einer schmerzhaften Halswirbelsäulenerkrankung wie indische Zeitungen berichten. Am 12. April 2013, wurde in letzter Instanz sein Todesurteil bestätigt.

Im Dezember 1994 wurde Bhullar auf seiner Flucht nach Kanada am Frankfurter Flughafen festgenommen. Mit gefälschten Papieren bat er um politisches Asyl, das als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt wurde. Erst dann offenbarte er seine wahre Identität, sein Anwalt legte Rechtsmittel gegen die Abschiebung ein – erfolglos. Bhullar musste im Januar 1995 nach Indien zurückkehren und wurde gleich bei seiner Ankunft am Flughafen in Delhi festgenommen.

Frankfurter Gericht kam zu spät

Zu diesem Zeitpunkt war noch kein Urteil gesprochen, doch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International sowie Sikh-Verbände warnten bereits damals vor einer Abschiebung Bhullars wegen Foltergefahr und drohender Todesstrafe. Diese Einsicht kam den deutschen Behörden jedoch zu spät. Als das zuständige Oberverwaltungsgericht zwei Jahre später in Frankfurt entschied, dass die Abschiebung rechtswidrig war, saß Bhullar schon in Haft.

Nach sechsjährigem Prozess wird in Indien im August 2001 dann das Urteil verkündet: Devinder Pal Singh Bhullar wird zum Tode verurteilt. Er wird beschuldigt, an einem terroristischen Bombenanschlag im Jahr 1993 in Delhi beteiligt gewesen zu sein, bei dem neun Menschen getötet wurden. Bhullar, der der Sikh-Religion angehört, soll Mitglied der Khalistan-Liberation-Force gewesen sein, eine Separatistenbewegung, die einen eigenen Staat für Sikhs im Nordwesten Indiens erstrebte.

Amnesty International sieht die Bundesregierung aufgrund der Fehlentscheidung in der Verantwortung. „Die Vollstreckung könnte jederzeit geschehen“, sagte Michael Gottlob, Sprecher der Indien-Kogruppe von Amnesty Deutschland. Zudem erfolgte Bhullars Festnahme unter dem Anti-Terror-Gesetz TADA, das wenig später wieder außer Kraft gesetzt wurde, weil es internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren zuwider lief, so Gottlob. Schuldig gesprochen wurde Bhullar aufgrund eines „Geständnisses“, von dem er später behauptet, es nur unter polizeilicher Folter gegeben zu haben.

Der Fall wirft ein zweifelhaftes Bild auf die hiesige Asylpolitik. „Auf dramatische Weise zeigt der Fall die strukturellen Mängel des bundesdeutschen Flughafenverfahrens“, sagt Karl Kopp, Europareferent von Pro Asyl.

Flughafenverfahren in der Kritik

Seit der Einführung des Flughafenverfahren am 01. Juli 1993 steht diese Sonderregelung im Asylverfahrensgesetz immer wieder in der Kritik. Innerhalb von maximal neunzehn Tagen wird noch im Flughafentransitbereich darüber entschieden, ob ein Flüchtling einreisen darf oder nicht. „Der Fall Bhullar verdeutlicht, dass Entscheidungen über Leben und Tod nicht in Schnellverfahren unter haftähnlichen Bedingungen gefällt werden können“, sagt Kopp.

Eine Mitschuld wurde von Seiten der Bundesregierung schon mehrfach eingeräumt. Die Kritik am Flughafenverfahren bleibt für die Bundesregierung dennoch unbegründet. Sie bedaure zwar diesen Vorgang, „sieht die Ursache aber nicht in der Ausgestaltung des Flughafenasylverfahrens,“ sagte ein Sprecher des Bundesinnenministeriums.

Die Ablehnung des Antrags als „offensichtlich unbegründet“ sei aufgrund der Tatsache, dass sich Bhullar zunächst mit gefälschten Papieren ausgewiesen hatte, „auch im Nachhinein nachvollziehbar.“ Derzeit werde jedoch unabhängig von diesem Fall die Asylverfahrensrichtlinie überarbeitet - dabei werde auch geprüft, ob Änderungen am Flughafenasylverfahren gegebenenfalls erforderlich seien.

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