Todesstrafe in den USA: Mann in Missouri hingerichtet

2001 hat David Zink eine 19-Jährige nach einem Autounfall ermordet. Nun ist der Mann exekutiert worden. Mit einer umstrittenen Giftmischung.

Protest mit Schildern gegen die Todesstrafe vor dem Supreme Court in Washington

Protest gegen die Todesstrafe vor dem Supreme Court in Washington Ende Juni 2015. Foto: reuters

BONNE TERRE ap/afp | Der US-Bundesstaat Missouri hat als erster einen Todeskandidaten exekutiert, seit der Oberste Gerichtshof des Landes im Juni den Einsatz einer umstrittenen Giftmischung für Hinrichtungen genehmigt hatte.

Wegen Mordes an einer 19-Jährigen ist ein Mann im US-Staat Missouri hingerichtet wurden. David Zink starb am Dienstag in einer Haftanstalt südlich von St. Louis um 19.47 Uhr (Ortszeit) durch die Giftspritze, wie ein Sprecher des Strafvollzugs mitteilte. Kurz zuvor hatte der Oberste Gerichtshof der USA einen Antrag auf Aussetzung der Exekution zurückgewiesen, nachdem Gouverneur Jay Nixon ein Gnadengesuch abgelehnt hatte.

Das zusammen mit anderen Substanzen verabreichte Beruhigungsmittel Midazolam soll die Todeskandidaten zunächst betäuben, ehe hochgiftige Drogen zum Herzstillstand führen. Das Mittel kam unter anderem bei der Hinrichtung von Clayton Lockett zum Einsatz, der vor einem Jahr nach 43-minütigem Todeskampf gestorben war.

Zink war wegen des 2001 begangenen Mordes an Amanda M. für schuldig befunden worden, ein Geschworenengericht sprach sich damals für die Todesstrafe aus. Behördenangaben zufolge tötete Zink die damals 19 Jahre alte Amanda M., nachdem er unweit deren Heimatort Strafford an einer Autobahnausfahrt ihren Wagen gerammt hatte. Wenige Monate zuvor war Zink aus einem texanischen Gefängnis entlassen worden, in dem er eine 29-jährige Haftstrafe wegen Vergewaltigung, Entführung und versuchter Flucht verbüßt hatte.

Aus Furcht, dass er mit seinem durch eine Alkoholfahrt verursachten Unfall gegen seine Bewährungsauflagen verstoßen und somit letztlich wieder im Gefängnis landen könnte, brachte er Amanda M. in ein Hotel. „Wenn ich denke, dass du eine Gefahr für meine Freiheit darstellst, nehme ich mir vor, dich zu eliminieren“, soll Zink ihr gesagt haben. Dies gab er in einem später aufgenommenen Geständnis zu.

Der Motelmanager sah später einen TV-Bericht über das Verschwinden der jungen Frau und alarmierte die Polizei.

Klage des Todeskandidaten abgewiesen

Nach seiner Festnahme führte Zink die Ermittler zu der auf einem Friedhof verscharrten Leiche der jungen Frau. In seinem Geständnis berichtete er, wie er sie dort an einen Baum gebunden und sie angehalten habe, nach oben zu sehen. Als sie dies tat, habe er ihren Hals ergriffen, sie mit seinen Händen und einem Seil gewürgt sowie Matsch und Blätter in ihren Mund gestopft. Weil er sich gesorgt habe, dass sie das Bewusstsein wiedererlangen könnte, habe er dann mit einem Messer ihren Hals durchtrennt, gestand Zink. Eine Autopsie wies acht gebrochene Rippen sowie 50 bis 100 Verletzungen durch Gewalteinwirkung bei M. auf. Zudem war sie vergewaltigt worden.

Mit dem Argument, dass die Todesstrafe verfassungswidrig sei, hatte Zink seine Exekution zu stoppen versucht. Doch ein Richtergremium wies den Antrag am Dienstag kommentarlos ab. Tags zuvor hatte ein Gericht in St. Louis seine Klage gegen den Prozess der Giftspritzeninjektion bei Hinrichtungen abgeschmettert.

Zink war der fünfte Todeskandidat, der in diesem Jahr in Missouri exekutiert wurde – und der 17. seit November 2013. Nur in Texas wurden in diesem Zeitraum mehr Todesurteile vollstreckt.

Die nächste Hinrichtung in den USA ist für Donnerstag in Texas vorgesehen. Bundesstaaten griffen zuletzt immer wieder auf kaum erprobte Giftmischungen zurück, weil sich europäische Pharmafirmen weigern, das zuvor eingesetzte Betäubungsmittel Pentobarbital zu liefern. Vor sieben Jahren hatte der Supreme Court Hinrichtungen per Giftspritze grundsätzlich für verfassungskonform erklärt.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.