Tötung in Notwehr nach Vergewaltigung: Freispruch durch türkisches Gericht

Eine Türkin ist, nachdem sie ihren Vergewaltiger erstach, freigesprochen worden. Das Gericht erkennt die Tötung des mehrfachen Vergewaltigers als Notwehr an.

Tatwerkzeug Messer: Bei Notwehr ist der Griff zur Waffe erlaubt. Bild: dpa

ISTANBUL taz | Erstmals in der Justizgeschichte der Türkei ist in dieser Woche eine Frau freigesprochen worden, die ihren Vergewaltiger erstochen hat. Das Urteil wurde von Frauengruppen als großer Erfolg begrüßt, während mehrere Juristen darauf hinwiesen, dass dieser „Mord“ nie passiert wäre, wenn zuvor Polizei und Justiz nicht geradezu grotesk versagt hätten.

Die 43-jährige Kurdin Nafiye Kacmaz stammt aus einer armen Familie in Diyarbakir. Sie arbeitete regelmäßig als Saisonarbeiterin auf Feldern reicher Bauern. Während der Arbeit war sie bereits vor einigen Jahren von einem Vorarbeiter zunächst bedroht und dann vergewaltigt worden.

Der Mann stellte ihr auch im Folgenden über zwei Jahre hinweg weiter nach und vergewaltigte sie wiederholt.

Nafiye Kacmaz zeigte ihren Peiniger Ali Kalkan viermal bei der Polizei an und beschwerte sich bei Gericht, dass die Polizei nichts tue, um sie zu schützen. Zuletzt verließen sie und ihr Mann sogar ihre Heimatstadt Diyarbakir und zogen in das mehrere hundert Kilometer entfernte Gaziantep. Doch selbst dort wurde sie von Ali Kalkan aufgespürt und wieder belästigt.

Er drohte, kompromittierende Fotos von ihr zu veröffentlichen. Zu einem Treffen, zu dem er sie unter Drohungen bestellt hatte, nahm sie ein Brotmesser mit und stach ihn in den Rücken. Vor Gericht sagte sie später, sie habe ihn mit dem Messer abschrecken wollen. Auch habe sie verhindern wollen, dass ihr Ehemann ihren Peiniger tötet.

Der 2011 begonnene Prozess endete jetzt mit Freispruch wegen Notwehr. Die Reaktionen auf das Urteil waren sehr gespalten. Während verschiedene Frauengruppen, unter ihnen Kamer, die größte kurdische Organisation zum Schutz von verfolgten Frauen, in dem Urteil einen grundsätzlichen Schwenk zur Verteidigung von Frauenrechten hin sehen, kritisieren andere Juristen die Sanktionierung von Selbstjustiz zur Rettung der Familienehre.

Ein Sprecher des Gerichts beeilte sich deshalb festzustellen, das mit dem Richterspruch kein Grundsatzurteil verbunden sei. „Jeder Einzelfall muss und wird auch künftig genau geprüft werden“, sagte er.

Ein Sprecher der Anwaltskammer in Gaziantep meinte, dass Gericht habe mit dem Urteil die Fehler der Justiz ausbügeln wollen. „Mit dem Urteil hat das Justizsystem sein eigenes Versagen beim Schutz der Frau anerkannt und ihr deshalb das Recht auf Selbstverteidigung zuerkannt.“

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