Toter Asylbewerber in Plauen: Notarzt zu spät gerufen

Im sächsischen Plauen stirbt Ahmed J. – ein Wachmann soll zwei Stunden lang keinen Arzt informiert haben. Das ist kein isolierter Einzelfall.

Schon die medizinische Grundversorgung wird Flüchtlingen vorenthalten. Bild: dpa

BERLIN taz | Ahmed J. war erst im Dezember 2013 mit seiner Familie aus Libyen nach Deutschland geflohen. Jetzt ist der 43-Jährige tot. Und gegen einen Wachmann einer Plauener Flüchtlingsunterkunft wird wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt.

Nach Angaben des Sächsischen Flüchtlingsrats und Pro Asyl starb Ahmed J. in der Nacht zum 14. Februar. Er soll sich vor Schmerzen in seinem Zimmer gekrümmt haben. Andere Bewohner der Unterkunft forderten darauf hin den einzigen diensthabenden Wachmann auf, einen Notarzt zu rufen. Der Wachmann soll jedoch erst rund zwei Stunden später nach einem Krankenwagen telefoniert haben – nachdem der Streit mit den Flüchtlingen eskaliert war und diese bereits selbst einen Notruf abgesetzt haben sollen.

Die Polizeidirektion Zwickau bestätigte, dass gegen den Wachmann mittlerweile wegen unterlassener Hilfeleistung ermittelt werde. Und auch, dass Ahmed J. laut der Obduktion an einer Lungenembolie gestorben ist. Ahmed J. war wenige Tage zuvor wegen akuter Schmerzen im Krankenhaus behandelt worden.

Bernd Mesovic, Vizegeschäftsführer von Pro Asyl, kritisierte, dass in Plauen nur ein Wachmann in der Nacht für rund 300 Flüchtlinge zuständig sei. „Das an sich ist schon hochriskant.“ Für ihn stellen sich weitere Fragen. Etwa, ob der Wachmann Anweisungen hatte, was in Notfällen zu tun sei – und wer solche Anweisungen gebe. Man müsse nun auch auf die Verantwortung der Behörden vor Ort schauen. „Fest steht, so etwas wie in Plauen ist kein Einzelfall“, sagte Mesovic.

Pro Asyl verweist unter anderem darauf, dass 2011 im bayerischen Zirndorf ein Romjunge fast an einer Infektion gestorben wäre, nachdem sich die Mitarbeiter einer Flüchtlingsunterkunft geweigert hatten, einen Notarzt zu rufen. Im Frühjahr soll der Prozess zu diesem Fall stattfinden.

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