Transport von Walfleisch: Grenzschutz für Wale

Ein Transportverbot von Walfleisch auf deutschem Territorium ist möglich. Ein Rechtsgutachten für Greenpeace zeigt wie.

Dieser Wal hätte auch in einem deutschen Hafen baden dürfen Bild: ap

HAMBURG taz | Deutschland kann die Durchfuhr von Walfleisch durch sein Territorium verbieten und somit Häfen oder auch Flughäfen für diese Produkte sperren. Zu diesem Schluss kommt ein am Donnerstag veröffentlichtes Gutachten der Hamburger Rechtsanwältin Michéle John im Auftrag der Umweltorganisation Greenpeace.

Anlass ist ein gescheiterter Versuch Anfang Juli, sechs Container mit Finnwalfleisch von Island über Hamburg nach Japan zu transportieren. Nach einer spektakulären Verfolgungsjagd mit mehreren Schlauchbooten enterten Greenpeace-Aktivisten im Hafen das aus Island kommende Containerschiff.

Das Walfleisch war als „frozen fish“ falsch deklariert worden. Letztlich weigerten sich die drei beteiligten Reedereien, das Walfleisch weiterzutransportieren. Es wurde nach Island zurückgesandt.

Das sei ein „toller Erfolg“, sagte damals Iris Menn, Meeresexpertin des Umweltverbands. Jetzt werde es schwierig, noch ein Schiff zu finden, das Walfleisch transportiere. Auch Bundesumweltminister Peter Altmaier (CDU) bat die Hafenbetreiber in Hamburg, Bremen und Niedersachsen in einem Schreiben, auf freiwilliger Basis nicht länger als Umschlagplatz für Walfleisch zur Verfügung zu stehen.

In der jetzt vorgelegten Expertise weist John nach, dass der Transport von Walfleisch durch deutsches Hoheitsgebiet im Einklang mit EU-Recht und den Abkommen der Welthandelsorganisation (WTO) verboten werden könne, und zwar im Bundesnaturschutzgesetz. „Wir erwarten, dass Umweltminister Altmaier als Verantwortlicher für den Artenschutz seine Hausaufgaben macht. Er muss jetzt ein gesetzliches Durchfuhrverbot von Walfleisch anstoßen“, fordert Menn.

Das Bundesnaturschutzgesetz regelt unter anderem den Umgang mit besonders geschützten Tieren und Pflanzen; darunter fallen auch alle Walarten. Für sie gilt ein Vermarktungsverbot, und sie dürfen zum Beispiel nicht befördert werden. In diesem Kontext kann laut Gutachten auch die Durchfuhr von Produkten der besonders geschützten Arten wie Walfleisch ausdrücklich untersagt werden.

„Es kann nicht sein, dass Deutschland sich einerseits gegen Walfang und Walfleischhandel ausspricht, andererseits die Durchfuhr von Walfleisch duldet“, sagt Greenpeace-Expertin Menn. Die Bundesrepublik ist Mitglied in der Internationalen Walfangkommission IWC und hat das Washingtoner Artenschutzabkommen Cites unterschrieben.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.