Türkische Nato-Soldaten: Asyl in Deutschland erhalten

Laut Medienberichten ist mehreren türkischen Militärs politisches Asyl gewährt worden. Die Regierung in Ankara hatte vor einem solchen Schritt gewarnt.

Mehrere Soldaten paradieren im Gleichschritt, einer schreitet vorneweg

Einige haben den Gleichschritt verlassen – türkische Soldaten bei einer Parade 2016 in Ankara Foto: imago/Xinhua

BERLIN dpa | Mehrere türkische Soldaten und ihre Familien haben nach Medienberichten Asyl in Deutschland erhalten. Wie WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung am Montag berichteten, wurden die ersten Anträge auf politisches Asyl türkischer Bürger mit Diplomatenpässen positiv beschieden. Dies habe das Bundesinnenministerium bestätigt.

Bei den anerkannten Fällen handele es sich auch um Nato-Soldaten, die vor ihrer Entlassung aus der türkischen Armee in Deutschland stationiert waren. Sie besäßen in der Regel einen Diplomatenpass. Aus dem Ministerium war zunächst keine Stellungnahme zu erhalten.

Nach dem Putschversuch im Juli 2016 hatten in Nato-Einrichtungen stationierte türkische Soldaten in Deutschland Asyl beantragt. Die türkische Regierung geht seit dem gescheiterten Putsch massiv gegen mutmaßliche Anhänger des Predigers Fethullah Gülen vor, den sie für den Umsturzversuch verantwortlich macht. Neben vielen anderen wurden in der Folge auch Tausende Soldaten festgenommen.

Asylgesuche von Türken mit Diplomatenpass gelten als außenpolitisch heikel, da eine Anerkennung das belastete Verhältnis zur Türkei weiter verschlechtern könnte. Ende Januar hatte der türkische Verteidigungsminister Fikri Isik gefordert, dass Deutschland alle Asylanträge türkischer Offiziere ablehnen solle. Isik zufolge werden die Soldaten beschuldigt, Teil einer Organisation zu sein, die für den Putschversuch verantwortlich sein soll.

Seit dem Putschversuch hätten bis Anfang Mai 414 türkische Soldaten, Diplomaten, Richter und hohe Staatsbeamte in der Bundesrepublik einen Asylantrag gestellt, berichteten WDR, NDR und die Süddeutsche Zeitung unter Berufung auf das Bundesinnenministerium. Diese Zahl umfasse auch Familienangehörige.

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