Tunesien: Antirassistischer Aktivismus unerwünscht
Aktivistin Saadia Mosbah setzte sich gegen Rassismus und für Migranten aus Subsahara-Afrika ein. Nun wurde sie zu einer langen Haftstrafe verurteilt.
Foto: Hasan Mrad/imago
Die Aktivistin Saadia Mosbah ist am Donnerstag von einem Gericht in Tunis zu acht Jahren Gefängnis und umgerechnet 30.000 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Sie sitzt bereits seit fast zwei Jahren in Untersuchungshaft. Gegen die Präsidentin der Menschenrechtsorganisation Mnemti hatte die Staatsanwaltschaft jahrelang wegen Missbrauchs von Spendengeldern und deren Empfang aus dem Ausland ermittelt.
Die 66-jährige dunkelhäutige Tunesierin ist eine der prominentesten Stimmen gegen Rassismus in Nordafrika. Sie hatte ein 2018 vom Parlament beschlossenes Antidiskriminierungsgesetz initiiert.
Mnemti hat sich den Kampf gegen Vorurteile gegen dunkelhäutige Tunesier:innen die Fahnen geschrieben und leistete in den letzten Jahren auch juristische und humanitäre Hilfe für Migrant:innen aus Subsahara-Afrika.
Viele versuchen von der Küste nördlich der tunesischen Hafenstadt Sfax aus nach Europa zu kommen. Die oftmals „Afrikaner“ genannten Migrant:innen wurden allerdings aus Sfax vertrieben und leben seitdem zu Zehntausenden in selbstorganisierten Zeltstädten in Olivenhainen. Gleichzeitig wurde Tunesiern die Anstellung von Migrant:innen und die Vermietung von Wohnungen an Menschen ohne Aufenthaltsbewilligung verboten.
Hilfsorganisationen der Vereinten Nationen wurden dort die Arbeit untersagt, tunesische Nichtregierungsorganisationen wie Mnemti sprangen ein.
Staatliche Medien übernehmen das Regierungsnarrativ
Neben Saadia Mosbah sitzen mehrere andere für die Rechte von Migranten eintretende Aktivistinnen hinter Gittern.
Präsident Kais Said hatte die Migranten im Februar als Plan „dunkler Mächte“ bezeichnet, die Demografie des Landes zu verändern. Und als Gefahr für die arabische und muslimische Identität Tunesiens. Staatliche Medien haben diese Narrative weitgehend übernommen, daher blieb die Empörung über Urteile gegen Mosbah und andere Vertreterinnen der Zivilgesellschaft bisher weitgehend aus.
Regierungskritiker sehen in dem Urteil hingegen einen weiteren Tiefschlag gegen das, was Tunesien einst zum Vorzeigeland auf dem Kontinent und in der arabischen Welt gemacht hatte: Meinungsfreiheit und eine effektive Zivilgesellschaft.
Proteste vor dem Gerichtsgebäude
Auch in dieser seit Langem unter Verfolgungsdruck stehenden tunesischen Zivilgesellschaft ist man über das harsche Urteil am letzten Tag des Ramadan verwundert.
Das Observatorium für Menschenrechte und die in Tunesien sehr aktive Weltorganisation gegen Folter (OMCT) forderten eine sofortige Freilassung der gesundheitlich angeschlagenen Aktivistin.
Vor dem Gerichtsgebäude hatten sich am Donnerstag zahlreiche Mitstreiterinnen eingefunden. Rondhane Ben Amor, die Präsidentin der ebenfalls für Migrant:innen aktiven Nichtregierungsorganisation FTDES nennt das Verfahren „eine Kriminalisierung der Zivilgesellschaft“.
Reaktionen von Diplomaten aus EU-Ländern – die Tunesien zum Partner gegen Migration über das Mittelmeer auserkoren haben – blieben bisher aus.
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