UN-Konvention zu Biopiraterie: Schlechte Bilanz für Artenschutzziele

Pünktlich zur Biodiversitätskonferenz in Südkorea tritt das Abkommen gegen Biopiraterie in Kraft. Damit findet eine emotionale Debatte ihr Ende.

Raue See am Pyramid Rock an der Westküste der USA. Beim Meeresschutz können die Teilnehmer der UN-Konferenz bisher wenig Fortschritte verzeichnen. Bild: ap

BANGKOK taz/afp | Wer hats erfunden? Diese Frage entscheidet, wer von einem Patent oder dem Verkauf eines Produkts profitiert. So patentierte die US-Chemiefirma W. R. Grace ein Antipilzmittel, das auf einem Extrakt des Niembaums beruht. In Indien und Nepal, wo der Baum wächst, begann Grace die Produktion des Extrakts, wodurch sich der Preis für Niemsamen verzehnfachte. Doch indische Bauern wussten von alters her von den Eigenschaften des Baumes. Sie fochten das Patent, das Grace in vielen Ländern ein Monopol auf den Niemextrakt verschafft hatte, erfolgreich an.

Um derartige Fälle von Biopiraterie zu vermeiden, haben sich die Länder vor vier Jahren in der japanischen Stadt Nagoya auf ein Zusatzprotokoll zur UN-Biodiversitätskonvention geeinigt. Es regelt den Zugang zu biologischen Ressourcen und die Verteilung von Gewinnen aus deren Nutzung. Das Protokoll tritt nun am 12. Oktober in Kraft - pünktlich zur Vertragsparteienkonferenz der Biodiversitätskonvention in Pyeongchang, Südkorea, die in dieser Woche beginnt.

Mit dem Abkommen findet eine der emotionalsten Debatten im Rahmen der Biodiversitätskonvention ein Ende. Einige Wissenschaftler befürchten nun allerdings ein Übermaß an Bürokratie: "Es muss einen fairen Weg geben, um Gewinne zu teilen. Aber es ist absolut kritisch, dass die Politiker nicht die internationalen Forschungspartnerschaften behindern", sagte David Carr von der britischen Pharmaforschungsstiftung Wellcome Trust im Wissenschaftsmagazin Nature.

Nun, da das Protokoll gültig wird, kann sich die Biodiversitätskonvention auf ihre eigentliche Kernaufgabe konzentrieren: die Artenvielfalt zu schützen. Derzeit sterben täglich bis zu 380 Tier- und Pflanzenarten aus, hat die Umweltorganisation WWF ermittelt. Vor allem liegt das an der Überfischung und -jagung sowie dem Verlust oder der Schädigung von Lebensräumen. Um den Verlust zu stoppen, haben sich die Länder der Welt 2010 auf mehrere Ziele geeinigt, die bis 2020 erreicht werden sollen. Dazu gehört, den Verlust an Lebensräumen inklusive Wald zu halbieren. Zudem sollen 17 Prozent der Landfläche und 10 Prozent der Meeresfläche unter Schutz gestellt werden. Dafür sollen die Mittel für den Schutz der Artenvielfalt verdoppelt werden. Auf der jetzigen Konferenz soll eine Zwischenbilanz zur Umsetzung gezogen werden.

Die Tücke steckt dabei im Detail, wie ein europäischer Diplomat erklärt: So sei zum Beispiel unklar, was ein Schutzgebiet ausmacht. Fraglich sei auch, welche Geldsumme für den Artenschutz verdoppelt werden soll - die im Jahr 2010 bereitgestellten Mittel oder die eines anderen Jahres? Hinzu käme, dass die Zuständigkeiten beim Artenschutz auf viele Organisationen verteilt seien.

Ein Schwerpunkt der Beratungen in Südkorea dürfte ein Konzept für ein weltweites Netz von Meeresschutzgebieten sein, wo bislang nur unzureichende Fortschritte erzielt wurden. Auch in anderen Bereichen hinkt die Umsetzung noch weit hinter den Vorgaben hinterher.

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