UN-Kriegsverbrechertribunal: Karadzic in einem Punkt freigesprochen

In bosnischen Gemeinden soll Karadzic keinen Völkermord veranlasst haben. Von diesem Punkt der Anklage ist er freigesprochen worden. Die Anklage wegen Srebrenica bleibt.

Wird trotz dieses einen Freispruchs den Rest seines Lebens hinter Gittern verbringen: Radovan Karadzic. Bild: dapd

DEN HAAG afp | Der ehemalige bosnische Serbenführer Radovan Karadzic ist in einem Punkt vom Vorwurf des Völkermords freigesprochen worden.

Das UN-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ließ am Donnerstag den Anklagepunkt des Völkermords in bosnischen Gemeinden fallen.

Daneben ist der frühere Serbenführer noch wegen Völkermords in der muslimischen Enklave Srebrenica sowie in neun weiteren Punkten wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit im Bosnienkrieg der Jahre 1992 bis 1995 angeklagt.

Karadzic muss sich seit Oktober 2009 vor dem Haager Tribunal verantworten. Er war im Juli 2008 in Belgrad gefasst worden, nachdem er sich 13 Jahre lang versteckt gehalten hatte. Vor zwei Wochen forderte Karadzic in Den Haag seinen Freispruch in allen elf Anklagepunkten.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.