UN-Resolution gegen Überwachung: Menschenrecht auf Privatsphäre

Brasilien und Deutschland bringen eine Resolution gegen die Spähaktionen der NSA ein. Auf Initiative der USA wurde die Ursprungsversion verwässert.

Man muss nicht immer alles wissen Bild: marqs / photocase.com

BERLIN taz | Die Ausspähaktionen des US-Geheimdiensts NSA erreichen die Vereinten Nationen: An diesem Dienstag wird der für Menschenrechte zuständige Dritte Ausschuss der UN-Generalversammlung voraussichtlich einen gemeinsam von Deutschland und Brasilien eingebrachten Resolutionsentwurf verabschieden. Der Titel lautet „Das Recht auf Privatsphäre im digitalen Zeitalter“. Kommende Woche wird die Resolution wohl von der Generalversammlung mit großer Mehrheit angenommen werden. Ohne auf den US-amerikanischen Geheimdienst NSA explizit einzugehen, verurteilt die Resolution deren Praktiken.

Sowohl die brasilianische Präsidentin Dilma Rousseff als auch Bundeskanzlerin Angela Merkel hatten erfahren, dass ihre persönliche Mobilfunkgespräche von der NSA ausgeforscht worden waren. Die gemeinsam eingebrachte Resolution, der sich inzwischen rund 20 weitere Staaten als Kosponsoren angeschlossen haben, ist der Ausdruck geteilter Empörung. Unter den Unterstützern sind neben Frankreich, der Schweiz und Mexiko auch zahlreiche lateinamerikanische Linksregierungen, darunter Kuba, Venezuela, Ecuador, Bolivien, Uruguay und Argentinien.

Jedoch ist der Entwurf, der zur Verabschiedung steht, gegenüber der Ursprungsfassung verwässert worden. Im neuen Text, der der taz vorliegt, fehlt der Hinweis, dass es sich bei der Ausspähung um „Menschenrechtsverletzungen“ handelt. Jetzt heißt es, man sei besorgt über die negativen Folgen, die solche Ausspähung für die Ausübung der Menschenrechte haben könne.

In diesem Punkt haben sich die USA klar durchgesetzt. In einem internen Strategiepapier der US-Verhandler, das von einem US-Blog veröffentlicht worden war, war explizit darauf hingewiesen worden, diese Formulierung zu verändern. „So wie sich der Text jetzt liest, bedeutet er, dass Staaten eine internationale Menschenrechtsverpflichtung haben, die Privatsphäre von ausländischen Bürgern außerhalb der USA zu respektieren, und das ist nicht die Haltung der USA zum UN-Zivilpakt“, hieß es in der Handreichung für die US-Verhandler.

Auch an anderen Stellen wurden Bezüge verändert. So taucht das Wort „illegal“ im Zusammenhang mit Ausspähmaßnahmen nicht mehr auf – es wurde durch „ungesetzlich“ ersetzt. Das entspricht der US-Position, dass die Ausspähung von Nicht-US-Bürgern außerhalb der USA der Gesetzeslage in den Vereinigten Staaten entspricht.

Bericht angefordert

Das Auswärtige Amt ist mit der jetzt ausgehandelten Version dennoch zufrieden. Vor allem, so ein Sprecher gegenüber der taz, ordne die Resolution die Verletzung der Privatsphäre in einen Menschenrechtszusammenhang ein. In Absatz 5 der Resolution wird die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte aufgefordert, einen „Bericht über den Schutz und die Umsetzung des Rechts auf Privatsphäre im Kontext nationaler und extraterritorialer Überwachung und/oder Anzapfen digitaler Kommunikation und der Sammlung von Personendaten“ anzufertigen, der dann debattiert werden soll. Damit, so der Sprecher des Auswärtigen Amtes, sei sichergestellt, dass das Thema auf der UN-Agenda bleibe.

Kritik am veränderten Entwurf äußerte der Grünen-Abgeordnete Hans-Christian Ströbele. Die Bundesregierung „wagt nicht einmal mehr, die Tatsache zu benennen, dass die massenhafte Ausspähung der Kommunikation die Menschenrechte der betroffenen Bevölkerung verletzt“, erklärte Ströbele. „Hoffentlich bleibt die Bundesregierung nicht derart mutlos und willfährig. Sonst wird sie niemals einen wirksamen Schutz der Deutschen vor übermächtiger Ausspähung, vor allem durch die NSA, erreichen“, heißt es in der Erklärung weiter.

Resolutionen der Generalversammlung sind reine Willensbekundungen. Im Unterschied zu Resolutionen des UN-Sicherheitsrats sind sie rechtlich nicht bindend.

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