Überraschender Schritt von Linksextremen: Militante Gruppe löst sich auf

Die Vereinigung gibt überraschend ihre Selbstauflösung bekannt. Und begründet diesen Schritt mit internen Konflikten.

Mitglied der "militanten gruppe"? Florian L. vor Gericht. Bild: dpa

BERLIN taz | Acht Jahre nach ihrem ersten Erscheinen hat sich die "militante gruppe" (mg) nach eigenen Angaben selbst aufgelöst. Wie die Junge Welt unter Berufung auf die Zeitschrift radikal berichtet, hat die linksradikale Gruppe auf 40 Seiten nicht nur ihre Selbstauflösung bekannt gegeben, sondern sich auch zu drei Anschlägen aus diesem Jahr bekannt. Dabei gehe es um Brandanschläge auf das Brandenburgische Sozialgericht in Potsdam und die Arbeitsagentur Charlottenburg im Januar sowie einen Funkwagen der Bundeswehr im Februar. Das Bekenntnis sei um detaillierte Informationen zu den Vorgängen ergänzt worden, die von Insidern stammen müssten.

"Wir haben jetzt das Bundeskriminalamt damit beauftragt, das Schreiben zu lesen und zu bewerten", erklärt Veronika Heppes, Sprecherin beim Generalbundesanwalt. Zunächst müsse man herausfinden, ob die Erklärung authentisch sei. "Dann sehen wir, welche Schlussfolgerungen man daraus ziehen muss."

Die Gruppierung war im Juni 2001 zum ersten Mal in Erscheinung getreten, als sie unter anderem an zwei Vertreter der "Stiftungsinitiative der Deutschen Wirtschaft" scharfe Munition sandte und in dem zugehörigen Schreiben unter anderem eine Entschädigung von NS-Zwangsarbeitern sowie deren Angehörigen in Höhe von 180 Millionen DM forderte. In den folgenden Jahren bekannte sich die Gruppe unter anderem zu Anschlägen auf Finanzämter, Fahrzeuge eines Entsorgungsunternehmens sowie das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung.

Im vergangenen September begann in Berlin ein Prozess gegen drei Männer, die als Mitglieder der Gruppe 25 Brandanschläge verübt haben sollen. Mittlerweile ist die Beweisaufnahme abgeschlossen und der Prozess geht auf seinen 50. Verhandlungstag zu. Der Vorwurf: Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung nach §129 Strafgesetzbuch. Ursprünglich sollte die Anklage auf Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung lauten. Das scheiterte jedoch am Bundesgerichtshof. Der dritte Strafsenat sah "nicht den dringenden Verdacht begründet", dass es sich bei der mg um eine terroristische Vereinigung handelte. Der entscheidende Unterschied liegt in der Frage, ob die Anschläge dazu führen können, den Staat "erheblich" zu schädigen. Bereits die Ermittlungen im Vorfeld des Prozesses waren stark umstritten, da unter anderem Stasi-Akten herangezogen wurden.

In der aktuellen Auflösungserklärung lässt sich durchaus eine Verbindung zu dem Prozess sehen: "Wir können feststellen, dass wir weder durch die Festnahme von linken Aktivisten im Sommer 2007 in unserer personellen Gruppenstruktur tangiert worden wären noch sonst in unserer Existenz gefährdet sind."

Die erklärte Selbstauflösung begründet die Gruppe mit internen Auseinandersetzungen. Man sei "aus dem Stadium des quasi autistischen Dahinwurschtelns nie hinausgekommen", zitiert die Junge Welt das Schreiben. Allerdings erhofften sich die Verfasser aus der Entscheidung nicht eine Schwächung, sondern eine Stärkung der linksradikalen Szene. Mit der Auflösung solle die Möglichkeit entstehen, mit anderen linksradikalen Gruppen zusammenzuarbeiten und so schließlich eine "personelle Stärkung" zu ermöglichen. SVENJA BERGT

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