Üppige Zulagen: NRWs Rektoren finanziell bloßgestellt

Mitten im Streit über ein neues Hochschulgesetz werden die Zusatzeinkünfte der RektorInnen geleakt. Und dabei wurde nicht geknausert.

Will sie den RektorInnen ans Portmonee? NRW-Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD). Bild: dpa

BERLIN taz | Im Frühjahr will Nordrhein-Westfalens rot-grüne Regierung ihr neues Hochschulgesetz billigen. Nur: Gegen den Entwurf von Wissenschaftsministerin Svenja Schulze (SPD) haben die RektorInnen und Präsidenten der Hochschulen im Bundesland eine Einheitsfront gebildet.

Sie sehen nichts weniger als die Freiheit der Wissenschaft bedroht. Doch nun taucht ein weiteres, bisher verdecktes Argument auf: Offenbar fürchten die Hochschulchefs auch um die Höhe ihrer Gehälter.

Aus einer auf dem Internetportal Nachdenkseiten.de veröffentlichten Liste geht nämlich hervor, dass sämtliche Uni-Oberhäupter in den letzten Jahren sechsstellige Jahreseinnahmen bezogen. Die Leiter der Fachhochschulen kamen immerhin auf fünfstellige Beträge. Neben ihren festen Bezügen haben sich die Hochschulleiter sogenannte Funktionsleistungszulagen genehmigen lassen.

Während die festen Bezüge öffentlich bekannt sind, waren die Zulagen bisher geheim. Sie werden allein von den Hochschulräten beschlossen, die auch das Präsidium wählen und kontrollieren. SPD-Ministerin Schulze plant mit ihrem neuen „Hochschulzukunftsgesetz“ dagegen, die Macht der Hochschulräte zu beschneiden und selbst wieder Dienstvorgesetzte der Präsidenten und Rektorinnen zu werden. Dann entschiede ihr Haus folglich auch über die Zulagen.

53.512 Euro extra

Bislang konnte etwa der Rektor der Technischen Universität Aachen zusätzlich zu seinen öffentlich bekannten Bezügen im Jahre 2012 weitere 53.512 Euro an Zulagen einstreichen und kam auf ein Jahresgehalt von 152.528 Euro. Der Präsident der Universität Paderborn ließ im gleichen Jahr sein Gehalt um 43.000 Euro auf 136.793 erhöhen. Etwas bescheidener war die Präsidentin der Universität Münster: Sie ergänzte ihre Bezüge um 37.538 Euro auf 136.554 Euro.

Der Sprecher der Universität Münster bestätigte der taz, dass diese Zahl korrekt sei. Er verwies aber darauf, dass bei der Bemessung der Funktionsleistungsbezüge die Größe der Hochschule sowie die Belastung und Verantwortung maßgeblich seien.

Auch das Wissenschaftsministerium bestätigte die Echtheit der Liste. „Die Ministerin ist sehr verärgert“, sagte eine Sprecherin der taz. Sie habe bereits eine interne dienstliche Prüfung eingeleitet. Die Annahme, das hochverschuldete Bundesland könne die Leistungszulagen der RektorInnen nach Inkrafttreten des neuen Gesetzes kürzen, nannte sie „pure Spekulation“.

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