• 22.06.2012

Umfrage zur Pass-Entscheidungspflicht

Die Betroffenen hätten lieber beide

Die meisten Kinder ausländischer Eltern entscheiden sich später für den deutschen Pass. Ein Drittel fände es besser, beide Pässe behalten zu dürfen. von Daniel Bax

  • 23.06.2012 16:17 Uhr

    von ion:

    @ sowasaberauch (22.06.2012 22:25),

    einfach mal ganz unverkrampft das brain einschalten – mit dem Reisepass seiner Eltern kommt niemand weit-er (oder sind sie ein Klon (eines) Ihrer Eltern(-teile)?); Soweit jetzt alles klar?!

  • 23.06.2012 07:47 Uhr

    von reblek:

    "Umfrage zur Pass-Entscheidungspflicht
    Die Betroffenen hätten lieber beide" - So, so: Sie hätten lieber "beide Pass"?

  • 22.06.2012 22:25 Uhr

    von sowasaberauch:

    @ion
    Weil wir hier trotz deutschem Pass (ausserhalb unseres Freundeskreises) täglich diversen Diskriminierungen ausgesetzt werden.
    Weil wir in den Heimatländern unserer Eltern ebenfalls als "nicht von da" auffallen, da wir mit den täglichen Verhaltens- und Umgangsregeln nicht so vertraut sind, und unsere "Muttersprache" zumeist dem aktuellen Stand 10 Jahre oder mehr hinterherhinkt.
    Deshalb ist es nur eine ausgleichende Genugtuung, wenn wir beide oder gar die drei Pässe haben können.
    Ganz abgesehen von Erbangelegenheiten (oftmals kann nur geerbt werden, wenn der selbe Pass wie der der Oma aus Weitfortistan vorliegt) etc.
    Und letztendlich: dieses Gesetz richtet sich eben fast nur gegen "minderwertige Ausländer", die meisten aus Europa, USA etc. dürfen so viele Pässe haben wie sie lustig sind. Nur aus einem "armen" oder andersgläubigen Land dürfen wir halt nicht kommen.
    Vulgo: Rassismus pur.

  • 22.06.2012 22:00 Uhr

    von Sven:

    Typisch CDU. FREIES Land. Den Begriff kennt die CDU nicht. Wer beide behalten will, soll das auch gefaelligst duerfen! Nazihaftes benehmen wieder einmal von der Union.

  • 22.06.2012 20:36 Uhr

    von karin bryant:

    beide Paesse damit sich die Betroffenen die Rosinen auspicken koennen?

  • 22.06.2012 18:35 Uhr

    von "Volks"deutscher:

    Artikel 116 sagt wer nach dem Reichsrecht Deutscher ist.
    Da geht es um Abstammung und Leute, die einen Reichspass
    inne hatten ( auch die ausgebürgerten Juden sind Deutsche)
    bzw. deren Nachkommen.
    Die ganzen "Volksdeutschen" sind auch Deutsche.

    Das GG wurde so formunliert um Deutschland in den Grenzen
    von 1937 wiederherzustellen.

    Ich finde das total affig, dass die Politiker uns das
    verschweigen. Selbst viele Vertriebene wissen ganz genau,
    dass eine Grenzverschiebung nur Unheil bringt.

    Um es mal für Leute die nicht dem Artikel 116 zugehören zu formulieren:

    Beantragt mal einen Staatsbürgerschaftsausweis.

    http://www.huerth.de/vv/produkte/rathaus/dezernat3/rechtsamt_ewo/staatsbuergerschaftsausweis.php

    Es ist die Wahrheit. Kein Hass gegen Menschen, nur die Wahrheit.

  • 22.06.2012 18:24 Uhr

    von ion:

    Ich hab’ keine Ahnung, warum oder wofür die Kinder ausgerechnet den Pass ihrer Eltern behalten sollten:
    "(....), ob sie den deutschen Pass oder den ihrer Eltern behalten.".

    Und: ich hätte gerne einen Reisepass von jedem Land, das würde mir jede Menge zeit- und kosten-intensive Formalitäten und ggf. notwendige Visagebühren ersparen.

  • 22.06.2012 16:51 Uhr

    von Grieche:

    Auch in Holland dürfen - wie in allen EU-Staaten - EU-Bürger mehrere Pässe besitzen. Darüber hinaus gilt die Optionspflicht auch für EU-Bürger. Zwar können Sie beide Staatsangehörigkeiten beibehalten, sie müssen jedoch zuvor im Rahmen des Optionsverfahrens eine Beibehaltungsgenehmigung beantragen. Tun sie dies nicht (bis zum 21. Geburtstag), dann müssen sie sich für eine ihrer Staatsangehörigkeit entscheiden oder sie verlieren gar die deutsche, wenn sie die ausländische nicht bis zum 23. Geburtstag aufgegeben haben und dies nachweisen.

  • 22.06.2012 16:32 Uhr

    von Holländer:

    "Die Optionsregel gilt nicht für EU-Ausländer oder Spätaussiedler, die dürfen mehrere Pässe besitzen. Sie trifft vor allem Jugendliche mit türkischen oder arabischen Eltern."

    Das ist richtig nach Deutschem Recht. Nach Holländischen Recht, darf man aber nicht 2 Pässe haben (außer man ist mit einem/einer Deutschen verheiratet). Keine Ahnung wie dies für andere EU Länder ist. Also in Praxis triff das Problem mehr Leute.


    @Arr. für so eine Regelung wäre ich zu haben. Mit der Politik in Deutschland kenne ich mich auch besser aus als mit der in Holland.

  • 22.06.2012 15:21 Uhr

    von Arr:

    Doppelte Staatsbürgerschaften sollte es geben dürfen,
    wenn man dafür sein Wahlrecht nur am Wohnsitz wahrnehmen dürfte.

    ( Ein Türke mit doppelter Staatsangehörigkeit, sollte
    entweder nur in der Türkei wählen dürfen oder nur in Deutschland)

    So einfach ist das!

    Sonst fühlen sich Nichtmigranten bedroht.
    Ist einfach so, das löst alle Konflikte.

    Genauso sollte das in Frankreich, Polen und Deutschland gehandhabt werden. Punkt Ende aus.

    Das ist europäisch und unbürokratisch.

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