Umschulungen bei Schlecker: Ministerin falscher Hoffnungen

Ursula von der Leyen habe die Umschulungsbedingungen für Erzieherinnen nicht beachtet, sagen die Grünen. Drogerie-Beschäftigte würden „hinters Licht geführt“.

Nicht unbedingt ein sozialpädagogisches Umfeld: Kassenbereich bei Schlecker. Bild: dapd

BERLIN taz | Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) muss sich anlässlich ihrer Umschulungsvorschläge für die gekündigten „Schlecker-Frauen“ mangelnde Qualifikation vorwerfen lassen. Sie führe „Schlecker-Beschäftigte hinters Licht“ erklärte am Donnerstag die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, Brigitte Pothmer.

In der Antwort auf eine Anfrage der Grünen musste die Ministerin einräumen, dass lediglich in acht Bundesländern die Finanzierung von Umschulungen zur Erzieherin sichergestellt ist. Sie hatte den Frauen eine solche Ausbildung angeboten.

Die Agenturen für Arbeit bezahlen nur zweijährige Umschulungen. Eine Erzieherausbildung dauert drei Jahre, das dritte Jahr muss auf Länderebene finanziert werden. Dies ist nur in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Bayern, Baden-Württemberg, Saarland, Bremen, Nordrhein-Westfalen und Sachsen-Anhalt der Fall. Dort besteht das dritte Ausbildungsjahr aus einem vergüteten Anerkennungspraktikum.

In den anderen Bundesländern, wo die Finanzierung des dritten Jahres nicht sichergestellt ist, „können wir eine Umschulung zur Erzieherin nicht fördern“, bestätigte eine Sprecherin der Bundesarbeitsagentur der taz.

In seiner Antwort verwies das Bundesarbeitsministerium auf die Möglichkeit einer „Externenprüfung“ in manchen Bundesländern. Dies setzt allerdings zum Beispiel in Berlin eine mindestens 52-wöchige Tätigkeit in einem „sozialpädagogischen Umfeld“ voraus. Kaum anzunehmen, dass das auf eine Schlecker-Kasse zutrifft.

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