Umweltrettung à la Grüne: CO2-Bremse statt Klimaschulden

Die Grünen wollen nationale Klimaziele erstmals rechtsverbindlich festlegen. Der Gesetzesentwurf für den Bundestag ist allerdings sehr zahm.

Die Grünen wollen weniger klimaschädliche CO2-Emissionen. Das soll künftig in einem Gesetz festgeschrieben werden Bild: ap

BERLIN taz | Erstmals wieder mehr Treibhausgase, ein krepierender CO2-Emissionshandel und weiter die Förderung von klimaschädlichem Kohlestrom in Deutschland – die Kritik an der Energiewende der Bundesregierung ist groß. Am Mittwoch präsentierten die Grünen darum einen Gesetzesentwurf, mit dem sie den Klimaschutz in Deutschland wieder voranbringen wollen.

Die Hauptforderung, die Jürgen Trittin, Grünen-Fraktionschef im Bundestag, und die Umweltpolitikerin Bärbel Höhn vorstellten, ist, die deutschen Klimaziele erstmals rechtsverbindlich festzulegen. Bei der Emissionsminderung ähneln ihre Ziele aber denen der Bundesregierung. Die Grünen wollen bis 2020, jeweils bezogen auf das Basisjahr 1990, mindestens 40 Prozent, bis 2030 mindestens 60 Prozent und bis 2050 mindestens 95 Prozent an Treibhausgasen reduzieren. Die amtierende schwarz-gelbe Regierung plant ebenfalls bezogen auf das Jahr 1990, bis 2020 40 Prozent, bis 2030 55 Prozent und bis 2050 80 bis 95 Prozent an CO2-Emissionen einzusparen.

„Deutschland soll international wieder eine Vorreiterrolle in Sachen Klimaschutz spielen“, sagte Trittin. Unter Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) sei die Bundesrepublik zu einem „Bremser“ geworden. Der Spitzenkandidat der Grünen für die kommende Bundestagswahl bezeichnete den Gesetzesentwurf seiner Partei dagegen als „CO2-Bremse“, die den folgenden Generationen neuere „Klimaschulden“ ersparen solle.

In dem Gesetzesentwurf, den die Grünen kommende Woche in den Bundestag einbringen wollen, sollen jährliche Zwischenziele eine „stetige, zeitnahe Erfolgskontrolle“ ermöglichen. Dafür ist auch geplant, dass die Bundesregierung jedes Jahr einen Klimaschutzbericht vorlegt. Zudem soll die Regierung durch „Sektorziele“ festlegen, wie viel Branchen wie Strom- und Landwirtschaft, zum Umweltschutz beitragen müssen

Die Grünen konterkarieren ihr eigenes Ziel

Eine „Preisuntergrenze für CO2“ von zunächst 15 Euro je Tonne Kohlendioxid für die Stromindustrie soll darüber hinaus den Emissionshandel stabilisieren. „Das Klimaschutzgesetz muss Zähne haben“, sagte Höhn. Allerdings konterkarieren die Grünen ihr Ziel dadurch, indem sie Unternehmen, die „zum Schutz ihrer Wettbewerbsposition kostenlose Zertifikate erhalten“, von der Preisuntergrenze ausnehmen. Das sind Unternehmen etwa aus der Stahl-, Papier- und Autoindustrie. Sie finden sich auf der 2009 von der EU-Kommission beschlossenen „Carbon Leakage List“ und haben aufgrund ihrer energieintensiven Produktion eine Befreiung vom Emissionshandel erreicht.

„Das Gesetz soll Verlässlichkeit und Planungssicherheit gewährleisten und der Energiewende neuen Schub verleihen“, sagte Höhn. Das wird jedoch nur in Deutschland gelten. Für ein gemeinsames europäisches Handeln beim CO2-Emissionshandel sieht die Bundestagsabgeordnete derzeit keine Chance. Auch für Höhn ist aber klar: Letztlich muss eine EU-weite Lösung her.

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