Umweltverträglichkeitsprüfungen: Zu selten öffentlich angekündigt

Die Öffentlichkeit muss beteiligt werden, wenn es um ökologische Auswirkungen von Bauprojekten geht. Wie gut sind die zentralen Portale dafür?

Müllverbrennungsanlage

Erst Umweltverträglichkeit prüfen, dann bauen: Müllverbrennung in Oberhausen Foto: Mangold/imago

FREIBURG taz | Bei größeren Vorhaben, die Umweltauswirkungen haben, muss im Genehmigungsverfahren eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Das gilt von der Schweinemast über die Müllverbrennungsanlage bis zur neuen Bahnstrecke. Dabei ist auch die Öffentlichkeit zu beteiligen, das heißt: Umweltverbände und betroffene Bür­ge­r:in­nen können Hinweise geben und Einwendungen erheben.

Eine EU-Richtlinie schreibt seit 2017 vor, dass die Öffentlichkeit elektronisch über Umweltverträglichkeitsprüfungen zu informieren ist. Das deutsche UVP-Gesetz sieht hierfür zentrale Internetportale des Bundes und der Länder vor.

Diese Portale verbessern sich, arbeiten aber weiterhin unzureichend. Zu diesem Schluss kommt das Unabhängige Institut für Umweltfragen (UfU) in seinem zweiten Monitoringbericht, diesmal für das Jahr 2019. Die mangelnde Transparenz der Prüfungen behindere die Bürgerbeteiligung, kritisiert das Ufu. Die Ergebnisse des Berichts liegen der taz vor.

Das UfU hat nun zum zweiten Mal in einem Monitoring-Bericht untersucht, ob der Staat seinen Transparenzpflichten auch nachkommt. Die gute Nachricht dabei: Während 2018 erst 190 UVP-pflichtige Vorhaben in den Portalen angekündigt wurden, waren es 2019 schon 409, die Zahl hat sich also verdoppelt.

80 Prozent nicht veröffentlicht

Die schlechte Nachricht: Immer noch wurde nur rund ein Fünftel der Verfahren ordnungsgemäß veröffentlicht, denn nach UfU-Recherchen gab es 2019 bundesweit rund 1.900 UVP-pflichtige Vorhaben. Das UfU hat für die Ermittlung dieser Zahl aufwendig die Jahresberichte der Umweltverbände ausgewertet und Interviews mit Verbandsvertretern geführt. Deshalb liegt jetzt erst der Monitoringbericht für 2019 vor.

Dass Bund und Länder so wenige Verfahren melden, hat aber keine direkten Folgen. Weder drohen Bußgelder noch sind Vorhaben rechtswidrig, wenn eine Ankündigung im UVP-Portal unterblieb.

Das UfU kritisiert nun die gesamte Öffentlichkeitsbeteiligung als „mangelhaft“. Dagegen spricht aber schon der eigene Monitoring-Bericht. Immerhin geht das UfU davon aus, dass die Umweltverbände an fast allen wichtigen UVP-Vorhaben teilnahmen und von diesen daher rechtzeitig erfahren haben. Und auch bei den betroffenen Bür­ge­r:in­nen ist davon auszugehen, dass sie von Vorhaben vor ihrer Haustür auch anders erfahren als über ein zentrales UVP-Portal.

Das Problem ist digital

Der Monitoring-Bericht zeigt wieder, dass in Deutschland fast alles, was mit Digitalisierung zu tun hat, nicht richtig funktioniert. Statt verlässlicher Prozesse gibt es nur Stückwerk.

Deshalb ist auch der von UfU betonte Nutzen des Monitoring-Berichts für die Umweltwissenschaft noch begrenzt. Natürlich wäre es interessant zu wissen, ob UVP-Verfahren mit oder ohne Erörterungstermin schneller abgeschlossen werden. Aber wenn die Daten in den UVP-Portalen unvollständig sind, dann bleiben auch mögliche Erkenntnisse lückenhaft.

Das UfU will die von der Heidehof-Stiftung geförderten Monitoring-Berichte fortführen. Es folgen nun immerhin die Corona-Jahre mit ihrer besonderen praktischen Bedeutung für Online-Verfahren. UfU-Geschäftsführer Michael Zschiesche geht nach ersten Eindrücken davon aus, dass die UVP-Portale auch heute noch „stark verbesserungsbedürftig“ sind.

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