Asyl in Bayern: Blinder Syrer darf bleiben

Der Student Mheddin Saho aus Niederbayern hat Asyl bekommen. Nun sucht er einen Nebenjob – und arbeitet an seiner Master-Arbeit.

Drei Personen vor einer grauen Wand.

Mheddin Saho mit seinen Gastgebern Gisela und Gernard Zierer Foto: Patrick Guyton

MÜNCHEN taz | Nach mehr als drei Jahren Unsicherheit und Angst vor Abschiebung steht nun fest: Mheddin Saho, der blinde syrische Flüchtling, der in Niederbayern lebt, darf bleiben: Er hat Asyl erhalten. „Jetzt bin ich endlich in Sicherheit“, sagt der 28-Jährige im Gespräch mit der taz. „Meine Existenz ist nicht mehr bedroht.“

Der positive Bescheid kam schon Anfang März, doch darauf wollte sich der Anglistik-Student an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität noch nicht hundertprozentig verlassen. In der Vergangenheit ist er in Deutschland einer Zwangsabschiebung knapp entgangen, hatte vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) einen negativen Bescheid erhalten und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Regensburg verloren.

Nun hat Mheddin Saho für kommende Woche einen Termin, um sich seinen Flüchtlingsausweis abzuholen. Zudem hat der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU) seinen Unterstützern an der Uni jetzt geschrieben, dass das deutsche Asylverfahren mit einem „positiven Ergebnis abgeschlossen“ sei. „Eine Überstellung nach Spanien droht dem Betroffenen daher nicht mehr.“

Das Bamf argumentierte stets, Saho sei über Spanien nach Deutschland eingereist. Deshalb müsse er dorthin zurückkehren und dort auch Asyl beantragen. Nach seiner Ankunft in Rottenburg an der Laaber integrierte er sich aber schnell und lebt seitdem bei dem Ehepaar Gisela und Gerhard Zierer. Diese sind für ihn zu einer Art Ersatzeltern geworden. Saho ging an die Universität und nahm einen Masterstudiengang Englisch auf.

Kirchenasyl hat zu sicherem Status verholfen

Im Laufe der Zeit erhielt er viel Unterstützung; sein Fall wurde bundesweit bekannt, sah man doch die Abschiebung eines gut integrierten blinden syrischen Flüchtlings nach Spanien als unzumutbare Härte an. Letztlich hat ihm das Kirchenasyl zum nun sicheren Aufenthaltsstatus verholfen: Nachdem das Verwaltungsgericht negativ geurteilt hatte, stand erneut die Abschiebung im Raum. Deshalb begab er sich Ende August vergangenen Jahres für sechs Monate in einen der Öffentlichkeit unbekannten kirchlichen Raum.

Die Behörden waren darüber informiert, schritten aber nicht ein. Nach einem halben Jahr dauerhaften Aufenthalts in Deutschland haben Geflohene schließlich das Recht auf ein nationales Asylverfahren. So konnte die Abschiebung nach Spanien verhindert werden. Mheddin Saho bemüht sich nun um einen Nebenjob. „Ich möchte mein Brot selbst verdienen“, sagt er.

Und an der Master-Arbeit arbeitet er weiter: Für sein Thema muss er einige Zeit ein englischsprachiges Land besuchen. Da er mit seinem Ausweis nun reisen darf, plant er einen Studienaufenthalt in Irland oder auf Malta.

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