Union streitet über NPD-Verbot: Minister gegen Minister

Die Innenminister der Länder wollen beim NPD-Verbot notfalls im Alleingang vorpreschen. Bundesinnenminister Friedrich drückt auf die Bremse.

Noch flattert sie ganz legal: NPD-Fahne. Bild: dapd

BERLIN taz | Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zeigt sich „unverändert skeptisch“, was die Erfolgsaussichten eines NPD-Verbotsverfahrens angeht. Das sagte ein Sprecher des Innenministeriums, der auf die hohen rechtlichen Hürden für ein Verbot verwies, am Freitag in Berlin. „Es gilt, das politische Wollen vom juristischen Können zu unterscheiden“, erklärte der Sprecher.

Zuvor hatten die Innenminister der Länder erklärt, notfalls auch im Alleingang ein Verbot der NPD vor dem Verfassungsgericht beantragen zu wollen. Dies sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz (IMK), Mecklenburg-Vorpommerns Ressortchef Lorenz Caffier (CDU), am Donnerstag im niedersächsischen Celle.

Damit stellte sich Caffier offen gegen seinen Unionskollegen, Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Caffier hatte den Stein überhaupt erst ins Rollen gebracht, als er, kurz nach Auffliegen der Zwickauer Terrorzelle im November 2011 auf dem CDU-Bundesparteitag in Leipzig einen Antrag durchbrachte, wonach ein NPD-Verbot geprüft werden solle.

„Der Zug in Richtung Antrag rollt“, gab auch der Vorsitzende des Bundestagsinnenausschusses, Wolfgang Bosbach, (CDU) gegenüber der Süddeutschen Zeitung zu. Die Innenminister der Union sind in dieser Frage allerdings bis heute gespalten. Die ostdeutschen CDU-Innenminister sind für einen neuen Anlauf, Bayern ebenso. Niedersachsen und Hessen sind hingegen skeptisch. In einer Erklärung, die sie am Donnerstag zum Abschluss ihrer Konferenz in Celle vorstellten, äußern sich die Unions-Innenminister deshalb dazu nur ausweichend. Es gelte der Grundsatz „Sorgfalt vor Schnelligkeit“, heißt es darin.

Die SPD fordert ein neues NPD-Verbotsverfahren schon lange. Eine endgültige Entscheidung darüber fällt aber wohl erst auf der Konferenz aller Innenminister von Bund und Ländern am 5. Dezember. Am Tag danach wollen auch die Ministerpräsidenten der Bundesländer über das weitere Vorgehen beraten. „Wir haben uns verständigt, keine Wasserstandsmeldungen mehr zu machen“, sagte Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU), der auf das Risiko eines Scheiterns verwies. Sollte es ausreichend Beweise geben, dass die NPD „aggressiv-kämpferisch“ gegen die demokratische Grundordnung vorgeht, dann werde die Innenministerkonferenz aber auch ein Verfahren einleiten.

V-Leute in der Führung abgestellt

Bund und Länder haben inzwischen rund 1.000 Seiten belastendes Material gegen die rechtsextreme Partei gesammelt. Die Bild-Zeitung hatte am Freitag überraschend verkündet, die Bundesregierung habe ihre Meinung geändert und sei nun doch für ein NPD-Verbotsverfahren, sie berief sich dabei auf „Regierungskreise“. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums dementierte diese Nachricht am Freitag aber ausdrücklich. Im Bayerischen Rundfunk hatte Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) zuvor erklärt, die V-Leute aus den Führungsetagen der NPD seien erst im April durch Bund und Länder „abgeschaltet“ worden.

Neben den juristischen Aspekten sei aber auch politisch fraglich, ob ein Verbot der NPD ihrer Propaganda nicht erst recht in die Hände spiele. Friedrich bezweifelte außerdem, ob der Vorstoß der NPD, die vor dem Bundesverfassungsgericht ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen lassen will, überhaupt zulässig sei. Die Unions-Innenminister ließen sich aber „mit diesem Antrag der NPD weder bremsen noch treiben“, sagte er.

Ein erstes NPD–Verbotsverfahren war im März 2003 gescheitert, weil es das Bundesverfassungsgericht es kritisch sah, dass V-Leute des Verfassungsschutzes auch in der Führungsebene der Partei tätig waren. Die Frage, ob es sich um eine verfassungswidrige Partei handelt, wurde deshalb gar nicht erst geprüft.

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