Unterbezahlung von Leiharbeitern: CDU will Lohndumper schonen

Ein Gericht entschied: Firmen müssen die Löhne von unterbezahlten Leiharbeitern nachzahlen. Nun wollen CDU-Politiker das Urteil außer Kraft setzen.

Die schlechten Bedingungen sind nichts Neues: Demonstration zu Leiharbeit. Bild: dapd

BERLIN taz | Abgeordnete der CDU arbeiten derzeit an einer Amnestie für Arbeitgeber, die mit Billigtarifverträgen Lohndumping betrieben haben. Die Arbeitgeber sollen vor Lohnnachzahlungen und Rückforderungen der Sozialversicherungen bewahrt werden - obwohl die angewandten Tarifverträge für Leiharbeiter unwirksam sind.

Die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) hat ab 2003 Arbeitgeber mit Dumpinglohntarifverträgen für Leiharbeiter versorgt. Vor allem in den ersten Jahren schloss sie mehrere hundert Haustarifverträge ab, die Löhne von knapp 5 oder 6 Euro festschrieben. Rund 3.000 Verleihfirmen sollen das Billigmodell genutzt haben.

Dann urteilte am 14. Dezember 2010 das Bundesarbeitsgericht (BAG), dass die CGZP nicht tariffähig ist. Rund 200.000 Leiharbeiter können seither den höheren Lohn der Stammbeschäftigten einklagen. Aber auch die Sozialkassen, vertreten durch die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV), haben Anspruch auf ausstehende Beiträge zur Renten-, Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Rund 2 Milliarden Euro stehen ihnen nach Schätzungen zu. Können die Verleihbetriebe die Sozialbeiträge nicht aufbringen, müssen die entleihenden Unternehmen haften.

Geklagt haben bisher nur wenige Leiharbeiter. Gut hundert Verfahren sind der Gewerkschaft Ver.di bekannt. Auch bei den Kassen läuft das Geldeintreiben eher schleppend an. Die DRV hat in 130 Fällen insgesamt 7,7 Millionen Euro angemahnt und 1.700 Betriebsprüfungen eingeleitet.

Urteil war keine Überraschung

Doch die Arbeitsgruppe Wirtschaft und Technologie in der CDU/CSU-Fraktion sähe es am liebsten, wenn die Arbeitgeber gar nicht zahlen müssen. In einem Papier von Mitte Dezember fordert die AG im Namen ihres Vorsitzenden Joachim Pfeiffer, Unternehmen mit CGZP-Verträgen Vertrauensschutz zu gewähren - sie sollen für alle Forderungen bis zum BAG-Urteil 2010, also für den Großteil, nicht haften.

Die CDU-Parlamentarier stützen sich auf das aktuelle Wirtschaftsgutachten des Sachverständigenrats. Dort lautet das Argument: Der Vertrauensschutz müsse greifen, weil die Arbeitgeber nicht mit der Tarifunfähigkeit rechnen konnten - und weil das BAG neue Kriterien angewandt habe, um die Tariffähigkeit zu bestimmen.

Für Peter Schüren, Arbeitsrechtsprofessor aus Münster, ist der Vorschlag des Sachverständigenrats schlecht und fehlerhaft begründet. "Die Entscheidung des BAG von 2010 war keine Überraschung. Die CGZP war tarifunfähig, weil alle ihre Mitgliedsgewerkschaften zusammen zu schwach waren, um das Ausleihen in alle Branchen zu regeln. Dieses Kriterium für die Tariffähigkeit war lange bekannt."

Auch sei die Entscheidung nicht vom Himmel gefallen, sagt Schüren: "Über die Tariffähigkeit der CGZP wurde in der juristischen Fachliteratur bereits seit 2003 diskutiert." TV-Magazine wie Panorama und Report Mainz berichteten schon 2007 von der Arbeitgeberfreundlichkeit der CGZP. 2007 liefen die ersten Gerichtsverfahren an - etliche Unternehmen bekamen damals kalte Füße und sattelten auf DGB-Tarifverträge um. Schüren sagt zudem, dass die Verleiher selbst die Möglichkeit hatten, die Tariffähigkeit der CGZP gerichtlich überprüfen zu lassen. "Wer das nicht tat, ging bewusst ein Risiko ein und muss jetzt die Konsequenzen tragen."

Treffen im Bundesarbeitsministerium

Auch Anette Kramme, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, sagt: "Die Leiharbeitsunternehmer können sich nicht darauf berufen, von nichts gewusst zu haben." Ihre Oppositionskollegin, Beate Müller-Gemmeke, Sprecherin für Arbeitnehmerrechte der Grünen-Fraktion, findet den Vorstoß "dreist": "Der CDU-Wirtschaftsflügel will Leiharbeitern und Sozialkassen rechtmäßig zustehende Löhne und Beiträge vorenthalten."

Weil die CDUler auch bei den Sozialversicherungsträgern keine Unterstützung finden, haben sie die Bundesregierung aufgefordert, den Vertrauensschutz per Gesetz herzustellen. Auf Drängen des Parlamentskreises Mittelstand der Union fand am Dienstagnachmittag ein Treffen im Bundesarbeitsministerium (BMAS) statt. "Konkrete Ergebnisse gibt es noch nicht", sagte die stellvertretende BMAS-Sprecherin Marina Küchen der taz.

Mitte Januar soll nun ein weiteres Treffen folgen. Glücklich ist man im Ministerium jedoch nicht über den Vorstoß aus eigenen Reihen: "Unsere Sicht ist klar. Die Gelder stehen den Sozialversicherungsträgern rechtlich zu", sagte Küchen.

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