Unterstützung für Selbstständige in NRW: Hartz IV statt Coronahilfe

NRWs Landesregierung bessert bei der Hilfe für Selbstständige nach, bleibt aber knauserig: Pro Monat gibt es nur 1.000 Euro für die Lebenshaltung.

Rote Rutsche in einem Schwimmbecken ohne Wasser

Hilfe oder Abstieg: ein Sommer mit schlechten Aussichten für Arme Foto: Bernd Thiessen/dpa

BOCHUM taz | Als „völlig unzureichend“ kritisieren Gewerkschaften und Kulturverbände die geringfügigen Nachbesserungen Nordrhein-Westfalens bei der Corona-Soforthilfe für Soloselbständige. „Viele werden davon nicht leben können“, fürchtet Joyce Abebrese von der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW), die freiberuflich Lehrende etwa an Volkshochschulen vertritt.

Die schwarz-gelbe Landesregierung habe nur für „März und April eine notdürftige Lösung gefunden“, kritisiert auch Christof Büttner vom Fachbereich Medien der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Verdi) als Vertreter freier Journalist*innen. Danach treibe das Kabinett von Nordrhein-Westfalens CDU-Ministerpräsident Armin Laschet „massenhaft Soloselbständige in den Bezug von Arbeitslosengeld II“ – also in Hartz IV.

Laschets Regierung hatte am Dienstag beschlossen, dass Soloselbständige wie IT-Spezialist*innen, Grafiker*innen oder Schauspieler*innen, die bis Ende April einen Antrag auf die Corona-Soforthilfe in Höhe von 9.000 Euro gestellt haben, davon 2.000 Euro für Lebenshaltungskosten verwenden dürfen. Für März und April stehen ihnen also pro Monat gerade einmal 1.000 Euro für die Miete der privaten Wohnung oder für Supermarkt-Einkäufe zur Verfügung. Der Rest der Unterstützung muss für Betriebskosten wie Büromieten oder Leasingraten benutzt werden – oder verfällt und muss drei Monate nach Erhalt zurückgezahlt werden.

Nordrhein-Westfalens FDP-Wirtschaftsminister Andreas Pinkwart hatte dagegen zu Beginn der Coronakrise vollmundig versprochen, die „NRW-Soforthilfe“ diene „auch dazu, das eigene Gehalt und somit den Lebensunterhalt zu finanzieren“. Von einer Beschränkung auf 1.000 Euro im Monat war nicht die Rede. Anfang April aber verschwand dieses Versprechen leise und heimlich von der Homepage des NRW-Wirtschaftsministeriums: Der Bund hatte das Land zurückgepfiffen.

Hilfe nach Windhundverfahren

Denn zwar prangt „NRW“ werbewirksam im Namen von Pinkwarts Programm – doch die Unterstützung stammt zum Großteil aus dem 50 Milliarden Euro schweren Soforthilfe-Topf der Bundesregierung. Und die sieht keinerlei Zuschüsse für Lebenshaltung vor: Die Soforthilfe sei allein für Betriebskosten gedacht, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Wer kein Geld zum Leben habe, solle doch „erweiterte Grundsicherung“ beantragen, heißt es stattdessen aus Berlin – also Hartz IV.

In NRW trifft das ab Mai alle Soloselbständigen. Für sie gelten dann die Regelungen, die auch Menschen treffen, die länger als ein Jahr arbeitssuchend sind und deshalb in Hartz IV rutschen: Wer etwa mit eineR gutverdienenden Partner*in auch ohne Ehe zusammenlebt, wird von den Arbeitsagenturen einer „Bedarfsgemeinschaft“ zugerechnet – und erhält jenseits der Betriebskosten keinen Cent.

„Wir hatten auch schon den Extremfall, dass ein professioneller Musiker aufgefordert wurde, sein Instrument zu verkaufen und erst einmal von dem Erlös zu leben“, sagt Harald Redmer, Co-Geschäftsführer des NRW-Landesbüros Freie darstellende Künste, dass die freie Kulturszene vertritt. Unterschiedlich beurteilten die Arbeitsagenturen auch die Frage, ob von der Coronakrise getroffene Soloselbständige „dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen“ müssten – also jeden angebotenen Job annehmen müssten.

In der Kritik bleibt auch das Hilfsprogramm speziell für freie Kulturschaffende. Zwar wird das Volumen dieser Unterstützung, die das Ministerium der parteilosen NRW-Kulturministerin Isabel Pfeiffer-Poensgen bereitstellt, von 5 auf 32 Millionen Euro aufgestockt. Allerdings hatte schon der Start dieses Hilfsprogramms im März im „Windhundverfahren“ bei vielen für Enttäuschung gesorgt: Einmalig bis zu 2.000 Euro erhielten nur 3.000 Antragsteller*innen, die besonders schnell waren – mehr als 13.000 gingen leer aus. „Die Kultur-Soforthilfe wurde zwar prompt und unbürokratisch ausgezahlt“, sagt Harald Redmer vom Landesbüros Freie darstellende Künste. „Völlig falsch eingeschätzt wurde aber, wie viele Künstler*innen das Geld dringend brauchen.“

„Mehr als ein Anfang“ sei Pfeiffer-Ponsgens Soforthilfe nicht, kritisiert auch der Vorsitzende des NRW-Kulturrats, Gerhart Baum. Ab Mai drohe vielen Kulturschaffenden weiter der Absturz auf die Grundsicherung, also Hartz IV, argumentiert der ehemalige FDP-Bundesinnenminister. Baum fordert stattdessen ein Stipendienprogramm von 150 Millionen für Künstler*innen, die wie etwa Theaterleute wegen der Corona-Beschränkungen nicht arbeiten können.

Wem das viel erscheint: Orientieren könnte sich die Regierung Laschet an einem Programm, das Bayern am Donnerstag vorgestellt hat: Dort will Laschets Rivale im Kampf um die Kanzlerkandidatur, CSU-Ministerpräsident Markus Söder, die Kulturbranche massiv unterstützen – mit 200 Millionen Euro.

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