Urheberrecht bei vergriffenen Werken: Verwaiste Filme dürfen ins Internet

Wissenschaftliche Arbeiten und vergriffene Bücher und Filme ohne Rechteinhaber können nun online zugänglich gemacht werden. Das entschied nun der Bundestag.

Schätzungen zufolge betrifft die Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher. Bild: dpa

BERLIN dpa | Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Rundfunksender dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Der Bundestag verabschiedete am späten Donnerstagabend ein entsprechendes Gesetz zum Umgang mit „verwaisten“ Werken.

Schätzungen zufolge betrifft diese Neuregelung mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme. Eigentlich dürfen urheberrechtlich geschützte Inhalte nur mit Einwilligung der Rechteinhabers genutzt werden – deren Zustimmung kann aber nicht eingeholt werden, wenn sie nicht auffindbar sind.

Nun sollen ihre Werke auch ohne Zustimmung online gestellt werden können, um sie möglichst vielen Personen zugänglich zu machen.

Vergriffene Werke, die nicht mehr im Handel erhältlich sind, darf man in Zukunft ebenfalls leichter als bisher ins Internet stellen. Auch wissenschaftliche Arbeiten, die mit Steuergeldern gefördert wurden, können künftig im Web allgemein zugänglich gemacht werden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.