Urteil des Bundesverfassungsgerichts: NPD bekommt kein Geld

Die rechtsextreme Partei scheitert mit einem Eilantrag in Karlsruhe. Eine Finanzierung für den Europawahlkampf 2014 wird sie nicht erhalten.

Weniger Geld für braune Propaganda: NPD-Demo vor einem Asylbewerberheim in Thüringen. Bild: dpa

FREIBURG taz | Die NPD bekommt kein Geld für ihren Europawahlkampf. Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Montag einen entsprechenden Eilantrag der rechtsextremen Partei ab.

Wegen Fehlern in alten Rechenschaftsberichten muss die NPD 1,27 Millionen Euro Strafe zahlen. Das entschied im Dezember 2012 das Bundesverwaltungsgericht. Die Bundestagsverwaltung wollte die Sanktion mit den Ansprüchen der NPD aus der Parteienfinanzierung – je 300.000 Euro pro Quartal – verrechnen.

Auf Antrag der NPD verhinderte das jedoch das Bundesverfassungsgericht im Mai 2013 mit einer einstweiligen Anordnung. Karlsruhe sicherte so den Bundestagswahlkampf der NPD.

Diese Eilanordnung lief nun nach sechs Monaten aus. Die NPD beantragte eine Verlängerung, da sie auch im Europawahlkampf nicht auf Parteienfinanzierung verzichten könne.

Jetzt lehnte Karlsruhe jedoch ab. Die Partei habe versäumt, zunächst beim Verwaltungsgericht Berlin auf eine Stundung der Sanktion zu klagen. Eine Stundungsklage aus dem Mai habe sie nach dem positiven Karlsruher Eilbeschluss für erledigt erklärt, statt sie voranzutreiben. Die NPD hatte wohl übersehen, dass im Mai 2014 Europawahlen sind.

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