Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl. Dies urteilt das Bundesverfassungsgericht.

Nicht einverstanden mit dem neuen Wahlrecht. Bild: dapd
KARLSRUHE rtr | Das neue Bundestagswahlrecht ist verfassungswidrig. Die von der schwarz-gelben Koalition 2011 durchgesetzte Reform verstoße gegen die Grundsätze der Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl sowie gegen die vom Grundgesetz garantierte Chancengleichheit der Parteien, urteilte das oberste deutsche Gericht am Mittwoch in Karlsruhe.
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Der Zweite Senat gab damit Verfassungsklagen der Bundestagsfraktionen von SPD und Grünen sowie von über 3000 Bürgern statt. Damit fehlt die Rechtsgrundlage für die anstehende Bundestagswahl im Herbst 2013. (Az.: 2 BvE 9/11)
Die Neuregelung war nach einem Urteil des Verfassungsgerichts von 2008 erarbeitet worden. Das Gericht hatte damals im Streit um das sogenannte negative Stimmgewicht eine Reform bis Juli 2011 verlangt. Im Dezember 2011 und damit fünf Monate später war das neue Wahlrecht dann in Kraft getreten.
Die Regierungskoalition hatte die Gesetzesnovelle im Bundestag gegen die Opposition durchgesetzt, deren Vorschläge bei der Reform nicht zum Zuge kamen. Daraufhin klagten SPD und Grüne in Karlsruhe.
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