Urteil des Kunstrückgabebeirats: Beethoven bleibt in Wien

Von den Nazis geraubt, dann restituiert: Ein Kunstrückgabebeirat in Wien entschied nun über Gustav Klimts Beethoven-Fries.

Besucher schauen sich den Beethovenfries in der Wiener Secession an. Bild: dpa

WIEN taz | Der Beethovenfries bleibt in Wien. Das berühmte, von Gustav Klimt für eine große Beethoven-Ausstellung 1902 geschaffene Wandgemälde wurde dem jüdischen Eigentümer nicht abgepresst, urteilte am Freitag der Kunstrückgabebeirat in Wien. Dieses aus acht unabhängigen Expertinnen und Experten zusammengesetzte Gremium entschied einstimmig zugunsten der Republik, wies aber darauf hin, dass sich die österreichischen Behörden nach 1945 gegenüber der Eigentümerfamilie Lederer „in schäbiger Weise verhalten hat“.

Der 34 Meter lange Bilderzyklus ziert die Wände eines Untergeschosses in der Wiener Secession. Für diese Räume wurde er einst auch geschaffen. Clemens Jabloner, der Vorsitzende des Kunstrückgabebeirats, betonte, dass dieser Fall besonders kompliziert gewesen sei. Das war er in der Tat.

Der Fries, der als ein Hauptwerk des Jugendstils gilt, war von den Nazis geraubt und nach dem Krieg an die Familie Lederer restituiert worden. Dann wurde er – auf Wunsch des Eigentümers – unter Denkmalschutz gestellt und damit mit einem Ausfuhrverbot belegt. Die Ansprüche der Erben von Erich Lederer hingen jetzt von der Beurteilung ab, ob dieses Ausfuhrverbot von der Republik als Druckmittel benutzt wurde gegen Erich Lederer.

Den Eigentümer genervt

Unbestritten ist, dass das in den Nachkriegsjahren der Fall war. Der amtlichen Korrespondenz ist zu entnehmen, dass Erich Lederer so lange genervt werden sollte, bis er einem Verzicht auf seine Ansprüche zustimmte. Lederer lebte in der Schweiz. Das Ausfuhrverbot war auch 1972 noch aufrecht, als der sozialdemokratische Bundeskanzler Bruno Kreisky einen Vorstoß unternahm, den Fries zu einem fairen Preis anzukaufen.

Es wurden mehrere Gutachten eingeholt, die den Wert des Kunstwerks auf fünf bis 25 Millionen Schilling schätzten. Man einigte sich schließlich auf eine Million US-Dollar – umgerechnet 15 Millionen Schilling. Wolf Frühauf, damals Sektionschef im Wissenschaftsministerium, erinnert sich an „Gespräche in einer heiteren und entspannten, ja geradezu amikalen Atmosphäre“, als er Ministerin Hertha Firnberg bei einem Besuch bei Lederer in Genf begleitete.

Der Schweizer Anwalt Marc Weber, der einen Teil der Erbengemeinschaft vertritt, findet die Entscheidung „juristisch nicht haltbar“. Nachprüfbar ist die Begründung nicht, da die Beratungen und das Aktenstudium vertraulich stattfanden und nicht im Detail veröffentlicht werden.

Eine Berufungsmöglichkeit in Österreich gibt es nicht. Weber will sich daher an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden und allenfalls sein Glück an einem Gericht in den USA versuchen.

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