Urteil des Menschenrechtsgerichts: Rechte von Transsexuellen gestärkt

Im Ausweis das Geschlecht zu ändern, ist für Transsexuelle nicht so einfach. Menschenrechtsrichter entschieden nun, ob eine Operation verlangt werden darf.

Eine LGBT-Fahne weht vor dunklem Nachthimmel

Ein kleiner Sieg, aber immerhin ein Sieg – auch wenn eine Reform des Transsexuellengesetzes noch ausssteht Foto: reuters

STRAßBURG dpa | Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die Rechte von Transsexuellen gestärkt. Die Straßburger Richter gaben am Donnerstag den Klagen von drei französischen Transsexuellen teilweise statt. Es ging dabei um die Frage, an welche Bedingungen eine Änderung des Vornamens und der Geschlechtsangabe in offiziellen Dokumenten geknüpft werden darf. Die französischen Gerichte hatten dafür eine geschlechtsangleichende Operation verlangt.

Der Gerichtshof hielt dies für eine Verletzung der Privatsphäre. Im Übrigen räumten die Richter den Staaten allerdings einen weiten Beurteilungsspielraum ein – vor allem mit Blick darauf, ein medizinisches Gutachten zu verlangen. (Beschwerde-Nr. 79885/12 u.a.)

Auch das deutsche Transsexuellengesetz hatte für die Änderung der Geschlechtsangabe eine Operation verlangt. Allerdings erklärte das Bundesverfassungsgericht diese Regelung 2011 für verfassungswidrig. „Eine Operation ist nicht mehr nötig“, sagte Petra Follmar-Otto vom Deutschen Institut für Menschenrechte. Transexuelle fühlen sich nicht dem Geschlecht zugehörig, dem sie bei ihrer Geburt zugeordnet wurden.

Eine Reform des Transsexuellengesetzes steht dennoch nach wie vor aus. Diskutiert werde in Deutschland vor allem darüber, dass Transsexuelle zwei Gutachten vorlegen müssen, die nachweisen, dass der Wunsch, das Geschlecht in offiziellen Dokumenten anzugleichen, nachhaltig ist, so die Expertin. „Das ist ein langwieriger und teurer Prozess, den die Betroffenen häufig als belastend empfinden.“ Außerdem stellten die Gutachter ohnehin in so gut wie allen Fällen fest, dass der Wunsch nachhaltig ist. Deshalb könnte man auch gleich nur eine Selbsterklärung verlangen.

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