Urteil gegen Atomkraftgegner: Gorleben-Klagen gescheitert

Gorleben könnte immer noch ein Atommüllendlager werden. Die Klagen gegen die Veränderungssperre wurden zurückgewiesen.

Gelbe Tonnen mit Radioaktiv-Zeichen

Der Bund hält sich die Nutzung von Gorleben als Endlager offen Foto: dpa

LÜNEBURG/GORLEBEN epd/dpa | Atomkraftgegner sind im Streit um Gorleben als möglichen Endlager-Standort für hoch radioaktiven Atommüll erneut mit zwei Klagen gescheitert. Mit den am Donnerstag vom Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht zurückgewiesenen Berufungen wollten sie sich gegen die Ende März auslaufende Veränderungssperre für den Salzstock wehren. Greenpeace und ein privater Grundbesitzer wollen so seit Jahren verhindern, dass sich der Bund eine mögliche Nutzung des Salzstocks Gorleben als Endlager offenhält.

Die Sperre verbietet für den Gorlebener Salzstock unterhalb einer bestimmten Tiefe Maßnahmen, die einer Erkundung als möglichem Endlagerstandort entgegenstehen. Nicht zulässig sind dort etwa Bohrungen nach Öl und Gas und die von Atomkraftgegnern aus dem Wendland beabsichtigte Förderung von Salz.

Im Zuge der Neufassung des Endlagersuchgesetzes hatte Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vor kurzem allerdings erklärt, die Veränderungssperre werde nicht über den 31. März 2017 hinaus verlängert. Somit würden alle infrage kommenden Endlagerstandorte künftig gleich behandelt.

Die Umweltschutzorganisation Greenpeace und der Großgrundbesitzer und Atomkraftkritiker Fried Graf von Bernstorff aus dem Landkreis Lüchow-Dannenberg ziehen schon seit langem juristisch gegen die Veränderungssperre zu Felde.

Die Klagen seien nicht begründet, urteilte das in Lüneburg ansässige Gericht am Donnerstag. Die von der Bundesregierung angeordnete Veränderungssperre sei zulässig, um die Standorterkundung für Anlagen zur Endlagerung radioaktiver Abfälle fortzusetzen und zu sichern. Mit seinem Urteil zog das Oberverwaltungsgericht einen Schlussstrich unter diese Auseinandersetzung. Es ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zu.

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