Urteil in Südafrika: Zuma muss zahlen

Das Verfassungsgericht verdonnert den Staatschef zur Rückzahlung der Steuergelder, mit denen er seine Villa ausbaute.

Demonstranten in roter Kleidung

EFF-Anhänger vor dem Verfassungsgericht bei Beginn der Zuma-Verhandlung, 9. Februar Foto: ap

BERLIN taz | Jahrelang hat Südafrikas Präsident Jacob Zuma die eigene Staatsanwaltschaft ignoriert. Jetzt hat das Verfassungsgericht des Landes in einem aufsehenerregenden Urteil festgestellt, der Präsident habe gegen die Verfassung verstoßen und müsse staatliche Gelder, die er für den Ausbau seines privaten Wohnsitzes Nkandla nutzte, zurückzahlen.

Thuli Madonsela, Ombudsfrau des südafrikanischen Parlaments, war bereits vor zwei Jahren in ihrem „Nkandla-Report“ zu diesem Schluss gekommen. Weil Zuma die verwendeten Steuergelder nicht zurückzahlte, war die linke Oppositionspartei EFF (Ökonomische Freiheitskämpfer) mit einer Klage vor das Verfassungsgericht gezogen, die rechte Oppositionsparte DA (Demokratische Allianz) schloss sich an.

Beide Parteien, die sich ansonsten nicht ausstehen können, feiern nun triumphierend ihren gemeinsamen Sieg und erwarten, dass die Ära Zuma zu Ende geht.

Die DA hat ein Verfahren eingeleitet, um Jacob Zuma seines Amtes zu entheben. Der Brief des DA-Vorsitzenden Mmusi Maimane an die Parlamentspräsidentin Baleka Mbete mit Antrag auf „Absetzung“ des Präsidenten ist bereits verschickt. Der linksradikale EFF-Führer Julius Malema erklärte auf einer Pressekonferenz, Zuma sei kein Präsident mehr, sondern ein Verbrecher, und wenn er nicht abtrete, werde man ihn auf der Straße dazu zwingen.

Präsident Zuma muss nun binnen 60 Tage einen beträchtlichen Teil des in Nkandla ausgegebenen Geldes zurückzahlen. Das Team der Ombudsfrau Madonsela sprach gestern von einem „großen Tag für Südafrika“.

ANC will prüfen

Der ANC erklärte, er werde das Urteil „genau“ prüfen und dann reagieren. Präsident Zuma teilte per Presseerklärung mit, dass er das Urteil und die Verfassung respektiere. Allerdings hatte er schon kurz vor dem Gerichtsprozess eingelenkt und seine Zahlungsbereitschaft bekundet. Unklar könnte nun aber sein, in welcher Höhe sich seine Zahlungsbereitschaft bewegt. Das Gericht traf dazu keine Festlegung.

Nun plant die ­Opposition den nächsten Schritt: Amtsenthebung

Das Madonsela-Team hatte 2014 das Ausmaß der Verschwendung von Steuergeldern für den Ausbau von Präsident Jacob Zumas Privatresidenz offengelegt. 246 Millionen Rand (heute rund 15 Millionen Euro) flossen demnach in die Verschönerung des präsidialen Anwesens in Zumas Heimatort Nkandla in Kwazulu-Natal. Die als Sicherheitsvorkehrung bezeichnete Investition umfasste unter anderem den Bau eines Amphitheaters, eines Schwimmbades, eines Rinder- und Hühnergeheges sowie eines Besucherzentrums.

All dieses Geld wurde nun illegal ausgegeben und muss zurückgezahlt werden. Nach zahlreichen Korruptionsaffären bedeutet dieses Urteil die jüngste Niederlage für einen Präsidenten, der sich zunehmender Proteste auf der Straße erwehren muss. Für Zuma steht nun viel auf dem Spiel. Der entscheidende Faktor bei der Frage, ob er im Amt bleiben kann oder nicht, ist der ANC, denn er besitzt die Mehrheit im Parlament. Daran sind frühere Versuche der DA für ein Misstrauensvotum gescheitert. Laut Verfassungsrichter Mogoeng Mogoeng hat das Parlament ebenfalls gegen die Verfassung verstoßen, denn die Minister hätten Zuma nicht zur Verantwortung gezogen.

„Bei der Entscheidungsfindung der Regierungspartei kommt es darauf an, ob sie glaubt, dass die Wähler sie bestrafen, wenn sie nicht handelt“, sagt Verfassungsexperte Pierre de Vos. „Falls sie das nicht glaubt, läge es in ihrer Macht, untätig zu bleiben – unabhängig von der Schwere des Urteils.“

Der ANC ist über Zumas Zukunft gespalten, besonders seit dem Bekanntwerden vor einigen Wochen, dass die schwerreiche Unternehmerfamilie Gupta über Kabinettsposten mitbestimmt. Manche ANCler warten angeblich nur auf den günstigen Moment, den Präsidenten loszuwerden – und dieses Urteil könnte ein solcher Moment sein. Andere wollen die Partei vor den im Mai anstehenden Kommunalwahlen nicht weiter in Verruf bringen.

Doch jetzt hat das Urteil diese Lage verändert. Jacob Zuma hat andererseits schon viele Skandale überstanden.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.