Urteil in den USA: Nimm das, Google!

Google hat einen Rückschlag bei seinen Bemühungen erlitten, das Wissen der Welt zu digitalisieren und zu vermarkten: Ein US-Richter schob den Plänen erstmal einen Riegel vor.

Digitalisiert werden sollen sie, aber von wem und zu welchen Bedingungen? Ein Buch wird eingescannt. Bild: ap

BERLIN taz | Ein Festtag für alle Google-Hasser: Endlich hat der Suchmaschinenkonzern mal juristisch ordentlich eins auf die Fresse gekriegt. Bücher digitalisieren und dafür den Autoren eine einmalige Pauschale zahlen? Nö, urteilte am Dienstag der New Yorker Richter Denny Chin. Das würde Google einen "Vorteil gegenüber anderen Wettbewerbern" geben.

Viele europäische Verleger und Autoren feiern, dass der Richter Google in seine Expansionsschranken wies. Hatte der Suchmaschinenkonzern doch 2004 in bester digitaler Gutsherrenart einfach mal damit angefangen, für sein Projekt "Book Search" Bücher aus Bibliotheken einzuscannen, ohne vorher die Beteiligten um Erlaubnis zu fragen. Dafür mit dem Verweis, dass man ein bisschen mehr Wissen der Welt frei zugänglich mache. Schon klar.

Längerfristig plante der Konzern recht offensichtlich, selbst E-Books zu verkaufen - und verleibte sich beim Einscannen nebenbei sogenannte verwaiste Werke ein, also Bücher, die zwar theoretisch noch urheberrechtlich geschützt sind, deren Rechteinhaber aber nicht mehr ermittelbar sind.

Dass ein Netzkonzern so aus fremdem geistigem Eigentum Profit zu schlagen suchte, rief natürlich Autoren und Verlage auf den Plan: Zwei US-Verbände klagten 2005 gegen Google Books, verhandelten dann aber doch mit dem Konzern drei Jahre lang an einem gütlichen Vergleich herum, dem sogenannten Google Books Settlement.

Genau das lehnte der New Yorker Richter Chin jetzt ab - auf Basis eines Einspruchs, den unter anderem Deutschland mittrug. Denn wenn ganze Bibliotheken eingescannt werden, sind eben auch ein paar zehntausend deutsche Werke dabei, deren Urheberrechte in Deutschland verwaltet werden.

Noch nicht das endgültige Aus

So einfach will sich die deutsche Verlagsbranche natürlich nicht die urheberrechtliche Butter vom Brot nehmen lassen - gemeinsam mit anderen EU-Ländern erhob man Einspruch gegen den Deal. Die Gerichtsentscheidung ist noch nicht das endgültige Aus für Googles Onlinebibliothek: Ende April soll noch mal darüber verhandelt werden.

Doch bei aller Freude über die Bauchlandung von Google: Wenn der Konzern es nicht machen darf, wird es in den nächsten Jahren wohl überhaupt keine gescheite Onlinebibliotheken geben. Denn immerhin ist der Konzern das weltweit einzige Projekt, das genug Interesse, Geld und technische Potenz mitbringt, um ein derartiges Mammutprojekt zu stemmen. Konkurrenzprojektchen wie "Libreka" (Deutsche Buchverleger), "Europeana" (EU) oder das Freiwilligenprojekt "Project Gutenberg" sind zwar ambitioniert, bleiben aber schon seit Jahren in ihren Kinderschuhen stecken.

Bei allem Pochen auf Urheberrechte und Verfluchen des gierigen Google-Kraken: Wer im Netz auffindbar ist, bekommt Aufmerksamkeit. Und die ist im Netzzeitalter vielleicht die wichtigste Währung. Neuerscheinungen will Google ohnehin nicht kostenlos ins Netz stellen, sondern lediglich Ausschnitte, die User durchblättern können. Genau so, wie das heute schon jeder tun kann - im Buchladen.

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