Urteil in der Wulff-Affäre: Schlechte Antwort in Niedersachsen

Die niedersächsische Regierung hat sich eine Rüge des Landesverfassungsgerichts eingehandelt. Sie hätte den Landtag besser informieren müssen.

Hätte laut Urteil besser recherchieren sollen: Finanzminister Möllring (CDU). Bild: dapd

HANNOVER taz | Niedersachsens Landesregierung hat in der Affäre um den einstigen Regierungschef und Exbundespräsidenten Christian Wulff (CDU) gegen ihre Auskunftspflicht verstoßen. Die aktuelle Regierung von Ministerpräsident David McAllister (ebenfalls CDU) habe Oppositionsanfragen zu Wulff „objektiv unvollständig“ beantwortet, rügte der Staatsgerichtshof am Montag in Bückeburg.

Geklagt hatte vor dem Landesverfassungsgericht die SPD. Die hatte schon 2010 zu Wulffs Regierungszeiten gefragt, ob es eine Beteiligung des Landes an Organisation und Finanzierung an den umstrittenen Lobbyistentreffen „Nord-Süd-Dialog“ gegeben habe. Die Staatskanzlei verneinte. Im Januar 2012 – zur Hochphase der Wulff-Affäre – hakte die SPD nach, ob man weiter zu den Aussagen stehe. Auch die Regierung McAllister stritt eine Landesbeteiligung an den Polit-Promi-Events ab.

Zu dem Zeitpunkt war bereits bekannt, dass Wulff und sein damaliger Sprecher Olaf Glaeseker 2009 Spenden für „Nord-Süd“ eingeworben hatten. Auch über Gratisurlaube, die Glaeseker für Sponsorenwerbung erhalten haben soll, wurde berichtet. Kurz darauf startete die Staatsanwaltschaft Hannover Korruptionsermittlungen. Unter diesen Umständen, urteilten die Richter, hätte die Regierung McAllister sorgfältiger nachforschen müssen. Auch eine Antwort unter Vorbehalt sei möglich gewesen. So aber genüge die Auskunft „den verfassungsmäßigen Anforderungen nicht“. Demnach ist das Parlament „nach bestem Wissen, unverzüglich und vollständig“ zu informieren.

Während die SPD das Urteil als „gute Stunde für die Demokratie“ feierte, kommt es McAllister drei Monate vor der Landtagswahl maximal ungelegen. Er hat in der Wulff-Affäre stets seinen Finanzminister Hartmut Möllring (CDU) vorgeschickt, auch jetzt vor Gericht. Der stellte sich nicht nur immer hinter Wulff, das Urteil bezeichnete Möllring gar als „abwegig“. Würde er die geforderte Recherche betreiben, wäre „die Regierung lahmgelegt“.

Das ist nicht der erste Angriff aus McAllisters Reihen auf das Gericht: Weil Medien spekulierten, einer der Richter könne für das Schattenkabinett von SPD-Kontrahent Stephan Weil antreten, hatte seine Staatskanzlei jüngst Befangenheitsantrag gestellt – und diesen Stunden später zurückgezogen, nachdem Weil dementierte.

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