Urteil zu Autorenrechten: Keine Tantiemen für Verlage

Darf die VG Wort weiter nach ihrem festen Schlüssel Geld an Autoren und Verlage verteilen? In einer Einzelfall-Entscheidung sagt das Oberlandesgericht München: Nein.

Die Auswirkungen des Urteils sind noch unklar Bild: dpa

MÜNCHEN dpa | Erfolg für einen Autor im Streit mit der VG Wort: Die Verwertungsgesellschaft darf Verlage, in denen seine Bücher erschienen sind, nach Ansicht des Oberlandesgerichts München nicht ohne weiteres an seinen Tantiemen beteiligen.

Die Berechnung eines Verlegeranteils sei nur dann rechtens, wenn der Autor seine Rechte ausdrücklich abgetreten habe, sagte der Vorsitzende Richter am Donnerstag. Dies sei aber nicht der Fall. Ob das Urteil Auswirkungen auf die VG-Wort-Ausschüttung für 2012 hat, war zunächst noch unklar.

Außerdem verurteilte das Gericht die VG Wort dazu, genau offen zu legen, wer in welcher Höhe an den Tantiemen des Autors beteiligt wird. Die VG Wort verwaltet treuhänderisch Urheberrechte für mehr als 400.000 Autoren und 10.000 Verlage, sie nimmt ähnlich wie die Gema Geld ein und verteilt es nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel an die Urheber.

Der Kläger, ein Autor wissenschaftlicher Bücher, will verhindern, dass Verleger und bestimmte Urheberorganisationen an der Ausschüttung für seine seit 2008 gemeldeten zehn Werke beteiligt werden. Das Landgericht München hatte ihm bereits in erster Instanz recht gegeben (Az.: 7 O 28640/11 vom 24. Mai 2012).

Tausende Autoren und Verlage dürften die Entscheidung mit Spannung erwartet haben. Denn obwohl es um einen Einzelfall geht, hat der Ausgang des Prozesses Signalwirkung. Das Urteil sollte eigentlich bereits im Juli fallen, wurde dann auf September und schließlich auf Oktober verschoben. Die VG Wort, die die Entscheidung ursprünglich abwarten wollte, hat die Tantiemen für 2012 inzwischen bereits nach dem bisherigen Schlüssel verteilt.

Am Donnerstag war noch nicht absehbar, wie sich die Entscheidung auswirken wird. Nach Angaben der VG Wort betrifft das Urteil die Grundsatzfrage, ob sie weiterhin nach festen Quoten an die von ihr vertretenen Autoren und Verlage ausschütten kann.

Das Gericht geht davon aus, dass der Rechtsstreit in eine weitere Runde geht und mindestens vom Bundesgerichtshof entschieden werden muss. Die Revision wurde zugelassen. „Es kann sein, dass wir erst in zwei, vier Jahren oder noch später wissen werden, wie die Sache “, sagte der Richter. Den Streitwert für das Berufungsverfahren bezifferte er auf 3.660 Euro.

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