Urteil zu Fahrdienstvermittlung: Gericht stoppt Uber

Uber muss sein Angebot in Deutschland einstellen. Schließlich hätten die Fahrer keine Genehmigung, Passagiere zu transportieren.

Geht Uber unter? Bild: dpa

FRANKFURT/MAIN taz | Großer Erfolg für die Taxiwirtschaft: Das Landgericht Frankfurt verbot der Fahrervermittlung Uber bis auf Weiteres die Vermittlung entgeltlicher Fahrdienste über die App Uber Pop. Das Urteil gilt bundesweit, ist aber noch nicht rechtskräftig.

Uber Pop vermittelt über eine Smartphone-App günstige Fahrdienste von privaten Fahrern mit ihren privaten Fahrzeugen. Uber ist derzeit in fünf Städten aktiv: Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Düsseldorf, will aber bundesweit expandieren. Das Taxigewerbe sieht durch Uber sein Geschäft bedroht. Bereits im letzten Sommer klagte die Genossenschaft „Taxi Deutschland“, die die gemeinsame App der Taxi-Zentralen anbietet, weil die Uber-Pop-Fahrer keine Genehmigung zur Personenbeförderung haben.

Das Frankfurter Landgericht erließ daraufhin im August eine bundesweit wirksame einstweilige Verfügung. Nach einer mündlichen Verhandlung hob das Landgericht seine Verfügung im September 2014 wieder auf. Zwar sei das Treiben von Uber illegal, der Antrag von Taxi-Deutschland sei aber nicht eilbedürftig, weil der Antrag auf Eilrechtsschutz nicht sofort gestellt worden war.

Im eigentlichen Prozess entschied das Landgericht Frankfurt nun wirklich zugunsten von Taxi Deutschland. Uber verletze das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, weil das Geschäftsmodell von Uber Pop eine unerlaubte geschäftliche Handlung darstelle. Denn Uber verstoße permanent gegen das Personenbeförderungsgesetz. Danach dürfen Fahrer nur dann ohne Personenbeförderungsschein eingesetzt werden, wenn – wie bei einer Mitfahrzentrale – lediglich die Betriebskosten umgelegt werden. Uber-Fahrer erhielten jedoch ungefähr das Fünffache ihrer Unkosten, hatte Richter Joachim Nickel errechnet.

Uber sei dabei nicht nur Anstifter für die Fahrer, sondern handele als „Täter“, so Nickel. Letztlich betreibe Uber das Geschäft und nicht der Fahrer. „Uber macht die Werbung, schließt die Verträge, vermittelt die Fahrer und zieht bei den Kunden das Geld ein“, argumentierte der Richter. Zentrale Frage im Frankfurter Prozess war, ob die gesetzliche Genehmigungspflicht mit höherrangigem Recht vereinbar ist. Uber bestritt dies und berief sich auf die Berufsfreiheit des Grundgesetzes, aber auch auf die Dienstleistungsfreiheit des Europarechts (schließlich habe die in Deutschland tätige Uber-Gesellschaft ihren Sitz in den Niederlanden).

Richter Nickel sah Eingriffe in diese Rechte als gerechtfertigt an. Der Staat müsse sicherstellen, dass Taxi-Unternehmen in Deutschland Steuern zahlen und die Fahrgäste bei Unfällen versichert sind. Beides sei bei Uber nicht gewährleistet. Die Uber-Anwälte protestierten: „Uber zahlt seine Steuern in den Niederlanden, das darf in der EU keinen Unterschied machen.“

250.000 Euro Ordnungsgeld

Uber muss nun bis auf Weiteres die Vermittlung von entgeltlichen Fahrten unterlassen. Bei Verstößen droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro. Das Urteil gilt bundesweit, da die Taxi-Deutschland-App bundesweit Taxis vermittelt. Uber wird Rechtsmittel gegen das Frankfurter Urteil einlegen. Das Urteil ist aber vorläufig vollstreckbar, wenn Taxi Deutschland 400.000 Euro hinterlegt. Das will die Genossenschaft tun.

Nächste Instanz ist das Oberlandesgericht Frankfurt. Spätestens der Bundesgerichtshof wird das Verfahren dem Europäischen Gerichtshof vorlegen, damit der klärt, ob die EU-Dienstleistungsfreiheit verletzt ist.

Wahrscheinlich wird Uber nicht vom Markt verschwinden, sondern sein Geschäftsmodell umstellen. In Berlin, Hamburg und Düsseldorf, wo die Ordnungsbehörden Uber Pop bereits verboten hatten, agiert Uber derzeit als Mitfahrzentrale, bei der die Fahrer nur die Betriebskosten (35 Cent pro Kilometer) verlangen können. Allerdings findet Uber unter diesen Bedingungen kaum noch Fahrer, sodass das Angebot in Berlin und Hamburg bereits auf das Wochenende beschränkt werden musste.

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