Urteil zu Lärmschutz des BER: Maximalpegel 55 Dezibel

Ein Gericht stärkt Anwohner-Forderungen nach mehr Schallschutz am BER. Der Lärmschutz muss tagsüber konsequenter beachtet werden.

Ein Fugzeug landet am Flughafen Berlin-Schönefeld. Im Hintergrund zu sehen ist das Terminal des neuen BER. Bild: dpa

BERLIN afp | Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat Anwohner-Forderungen nach einem stärkerem Schallschutz am künftigen Großflughafen BER Recht gegeben. Wie das Gericht am Donnerstagabend mitteilte, hat es das brandenburgische Ministerium für Infrastruktur in einem Beschluss vom Donnerstag verpflichtet, bei den BER-Bauherren „darauf hinzuwirken“, dass das gesetzlich „vorgesehene Schallschutzprogramm“ umgesetzt wird.

Der darin festgeschriebene Lärmschutz sehe vor, dass tagsüber „rechnerisch keine Überschreitung des Maximalpegels von 55 Dezibel“ erlaubt ist, heißt es in dem Urteil.

Kläger waren laut Gericht Eigentümer von Grundstücken im Umfeld des neuen Flughafens Berlin-Brandenburg südlich von Berlin. Sie hatten gegen die Auslegung von Lärmschutzfragen durch die Bauherren geklagt. Diese wollten den Maximalpegel regelmäßig tagsüber überschreiten.

Das Gericht sprach den Klägern jetzt einen Anspruch auf finanziellen Ausgleich oder auf den Einbau von Schallschutzmaßnahmen zu. Diese sollten „sicherstellen“, dass im Rauminnern bei geschlossenen Fenstern höhere Maximalpegel als 55 Dezibel „in den sechs verkehrsreichsten Monaten rechnerisch insgesamt weniger als einmal auftreten“, hieß es in der Mitteilung.

Die Schutzauflagen „systematisch verfehlt“

Laut Gericht bleibt der von den BER-Bauherren bisher angebotene Schallschutz hinter den gesetzlichen Bestimmungen zurück und „ist daher unzureichend“. Die Bauherren hätten die Schutzauflagen „systematisch verfehlt“. Das Gericht ließ gegen den Beschluss keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu.

Die Flughafengesellschaft reagierte mit „Unverständnis“ auf den Beschluss. Geschäftsführer Hartmut Mehdorn erklärte am Donnerstagabend: „Die Forderung des Gerichts ist in weiten Teilen nicht umsetzbar.“ Sie habe zur Folge, dass für viele Anwohner keine Schallschutzmaßnahmen realisiert werden könnten. Sie müssten „mit Entschädigungen vorlieb nehmen“.

Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft Berlin Brandenburg, Brandenburgs Ministerpräsident Matthias Platzeck (SPD), kündigte eine Prüfung des Urteils an. „Mit dem heutigen Entscheid des Oberverwaltungsgerichts ist es nun an der Planfeststellungsbehörde und an der Flughafengesellschaft, schnell und gründlich die weiteren Schritte zu prüfen“, erklärte er laut einer Mitteilung der Staatskanzlei Brandenburg.

Laut Recherchen des RBB-Fernsehen könnte der Gerichtsbeschluss die BER-Baustelle wesentlich teurer machen. Statt „305 Millionen Euro“ zusätzlich müssten nun „600 Millionen Euro“ veranschlagt werden, hieß es in der RBB-Abendschau.

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