Die Karlsruher Verfassungsrichter urteilen gegen eine 19 Jahre alte Regelung. Nun sollen Flüchtlinge endlich eine Grundsicherung in angemessener Höhe erhalten.von Christian Rath
Das ist für allen Menschen in Deutschland die trotz Arbeit kaum mit dem verdienten Geld ihre Miete bezahlen können eine Beleidigung!
20.07.2012 07:42 Uhr
von mäuse-melken:
hunIch bin kein Rassist aber es ist leider ein Schlag ins Gesicht für Menschen, die eingezahlt, jahrelang gearbeitet und trotzdem hartz IV bekommen sowie Rentner mit Grundsicherung, da vom Satz von 364 € noch Strom, Gas, Telefon usw. bezahlt werden müssen und je nach dem evtl. gerade noch 250,00 € oder weniger zum Überleben bleiben. Ob dies einer Förderung der bestehenden Ausländerfeindlichkeit oder der Toleranz für zwischenmenschliche Beziehungen dient, bleibt fraglich.
18.07.2012 22:50 Uhr
von Fender:
Super, jetzt bekommt jeder Asylant dasselbe Geld wie ein Deutscher, der 50 Jahre lang eingezahlt hat! Dieses Urteil wird wirklich dazu beitragen, Vorurteile und Hass auf Asylanten abzubauen! Daumen hoch dafür!
18.07.2012 22:03 Uhr
von viccy:
Hartz 4-Empfängern können bei Verstößen gegen Melde- oder Mitwirkungspflichten bis zu 60% der 374 Euro gekürzt werden. Ggf. gibts nur noch Lebensmittelgutscheine.
Nach dem BVerfG müsste auch das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen, weil Lebensmittelgutscheine schwerlich gegen Kino-Karten oder Bier in der Kneipe getauscht werden können.
Und dass hier eine Mitverursachung durch den Hartz4-Empfänger vorliegt, wird man nicht berücksichtigen können. Denn die Würde des Menschen ist ja "unantastbar", d.h. auch sachliche Gründe (Termin verschlafen, kein Bock auf Arbeit oder sonstiges) rechtfertigen nicht den Eingriff.
Da darf man gespannt sein, wann die Argumentationsstruktur des Gerichtes bei Klagen gegen die Sanktionierungspraxis bei Hartz4 abermals aufgegriffen wird. Und noch gespannter, wie das Gericht sich dann um die eigene Gedankenführung herumlavieren wird.
18.07.2012 19:30 Uhr
von lowandorder:
Schau an. Bruder Kirchhof.
Na bitte. Geht doch. Wir können ja auch nicht alle Paul heißen.
90 % is n Wort und allemal doch besser als in die hohle Hand ... Und Dank an das LSG Essen - und der Rest darf sich fragen lassen, warum nicht ihr? und nicht früher ?
18.07.2012 19:21 Uhr
von Reimar Menne:
"Das Recht auf Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren", so ein schöner Satz! Es ist zwar faktisch lange geschehen, aber hier wird ja keine Schuld festgestellt, sondern ein Prinzip, das wir aus anderen Gründen alle wollten und wollen (?), gegen nachgeordnete Interessen verteidigt. Ich möchte gerne mehr wissen über Richter, die so urteilen! Tun die das, weil das Recht es einfach nötig hat, oder weil sie ihre Stellung gegenüber der Executive betonen wollen, oder weil sie in einer bestimmten Partei oder Kirche sind? Ist so ein schöner Satz so etwas wie Rechtspositivismus, also Anwendung eines einfach derzeit aus rechtlichen Gründen höher bewerteten (Grund-)Gesetzes, oder vertreten sie aus Überzeugung die Würde des Menschen, würden sie das auch tun, wenn diese nicht gesetzlich höher einsortiert wäre als die Rechte der Tagespolitik? Dann wäre ich richtig froh!
18.07.2012 18:53 Uhr
von noevil:
Auf eine für die Allgemeinheit transparente und nachvollziehbare Offenlegung der Zusammensetzung der Leistungen an Asylbewerber darf man gespannt sein. Ebenso auf die Umsetzung der Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung.
Leserkommentare
03.12.2012 17:40 Uhr
von Politischandersdenkender:
Das ist für allen Menschen in Deutschland die trotz Arbeit kaum mit dem verdienten Geld ihre Miete bezahlen können eine Beleidigung!
20.07.2012 07:42 Uhr
von mäuse-melken:
hunIch bin kein Rassist aber es ist leider ein Schlag ins Gesicht für Menschen, die eingezahlt, jahrelang gearbeitet und trotzdem hartz IV bekommen sowie Rentner mit Grundsicherung, da vom Satz von 364 € noch Strom, Gas, Telefon usw. bezahlt werden müssen und je nach dem evtl. gerade noch 250,00 € oder weniger zum Überleben bleiben. Ob dies einer Förderung der bestehenden Ausländerfeindlichkeit oder der Toleranz für zwischenmenschliche Beziehungen dient, bleibt fraglich.
18.07.2012 22:50 Uhr
von Fender:
Super, jetzt bekommt jeder Asylant dasselbe Geld wie ein Deutscher, der 50 Jahre lang eingezahlt hat! Dieses Urteil wird wirklich dazu beitragen, Vorurteile und Hass auf Asylanten abzubauen! Daumen hoch dafür!
18.07.2012 22:03 Uhr
von viccy:
Hartz 4-Empfängern können bei Verstößen gegen Melde- oder Mitwirkungspflichten bis zu 60% der 374 Euro gekürzt werden. Ggf. gibts nur noch Lebensmittelgutscheine.
Nach dem BVerfG müsste auch das gegen Artikel 1 des Grundgesetzes verstoßen, weil Lebensmittelgutscheine schwerlich gegen Kino-Karten oder Bier in der Kneipe getauscht werden können.
Und dass hier eine Mitverursachung durch den Hartz4-Empfänger vorliegt, wird man nicht berücksichtigen können. Denn die Würde des Menschen ist ja "unantastbar", d.h. auch sachliche Gründe (Termin verschlafen, kein Bock auf Arbeit oder sonstiges) rechtfertigen nicht den Eingriff.
Da darf man gespannt sein, wann die Argumentationsstruktur des Gerichtes bei Klagen gegen die Sanktionierungspraxis bei Hartz4 abermals aufgegriffen wird. Und noch gespannter, wie das Gericht sich dann um die eigene Gedankenführung herumlavieren wird.
18.07.2012 19:30 Uhr
von lowandorder:
Schau an. Bruder Kirchhof.
Na bitte. Geht doch. Wir können ja auch nicht alle Paul heißen.
90 % is n Wort und allemal doch besser als in die hohle Hand ...
Und Dank an das LSG Essen - und der Rest darf sich fragen lassen, warum nicht ihr? und nicht früher ?
18.07.2012 19:21 Uhr
von Reimar Menne:
"Das Recht auf Menschenwürde ist migrationspolitisch nicht zu relativieren", so ein schöner Satz! Es ist zwar faktisch lange geschehen, aber hier wird ja keine Schuld festgestellt, sondern ein Prinzip, das wir aus anderen Gründen alle wollten und wollen (?), gegen nachgeordnete Interessen verteidigt. Ich möchte gerne mehr wissen über Richter, die so urteilen! Tun die das, weil das Recht es einfach nötig hat, oder weil sie ihre Stellung gegenüber der Executive betonen wollen, oder weil sie in einer bestimmten Partei oder Kirche sind? Ist so ein schöner Satz so etwas wie Rechtspositivismus, also Anwendung eines einfach derzeit aus rechtlichen Gründen höher bewerteten (Grund-)Gesetzes, oder vertreten sie aus Überzeugung die Würde des Menschen, würden sie das auch tun, wenn diese nicht gesetzlich höher einsortiert wäre als die Rechte der Tagespolitik? Dann wäre ich richtig froh!
18.07.2012 18:53 Uhr
von noevil:
Auf eine für die Allgemeinheit transparente und nachvollziehbare Offenlegung der Zusammensetzung der Leistungen an Asylbewerber darf man gespannt sein. Ebenso auf die Umsetzung der Anforderungen an eine menschenwürdige Unterbringung.