Urteil zu Mohammed-Karikaturen-Verbot: „Pro NRW“ darf weiter provozieren

Geurteilt: Die rechtsextreme „Pro NRW“ darf islamfeindliche Karikaturen zeigen. Die von der Aktion ausgehende öffentliche Gefahr sieht das Gericht nicht als Verbotsgrund.

Die umstrittenen Karikaturen am Samstag in Bonn. Bild: dpa

MINDEN dpa/afp | Nach einem Gerichtsurteil darf die rechtsextreme Splitterpartei „Pro NRW“ bei einer Kundgebung in Bielefeld am Montag die umstrittenen „Mohammed“-Karikaturen zeigen. Das Polizeipräsidium in Bielefeld hatte dies der Splitterpartei zunächst untersagt. Dagegen war „Pro NRW“ vor das Verwaltungsgericht in Minden gezogen.

Die Begründung des Verbots, dass eine erhebliche öffentliche Gefahr von der Aktion ausgehe, sei als nicht ausreichend angesehen worden, sagte ein Gerichtssprecher. In Bielefeld gingen am Mittag etwa 15 Anhänger von „Pro NRW“ in der Nähe einer Moschee auf die Straße. Dagegen protestierten laut Polizei 400 Demonstranten vor allem aus dem linken Spektrum.

Am Samstag war eine Demonstration von „Pro NRW“ an einer Moschee in Bonn war eskaliert, nachdem Aktivisten der rechtsextremen Partei Mohammed-Karikaturen gezeigt hatten. Daraufhin griffen Gegendemonstranten aus dem salafistischen Umfeld die Polizei an. Dabei wurden insgesamt 29 Polizisten verletzt und 109 Menschen vorläufig festgenommen. Gegen einen Salafisten wird wegen versuchten Mordes ermittelt.

Der nordrhein-westfälische Innenminister Ralf Jäger (SPD) wies die Polizei daraufhin an, das zeigen der Karikaturen nicht mehr zu erlauben. Vergangene Woche hatte das Oberverwaltungsgericht in Münster ein solches Verbot gekippt. Nach Ansicht des Ministeriums ergab sich durch die Eskalation am Samstag aber eine neue Ausgangslage.

Die bildliche Darstellung Mohammeds ist im Islam verboten. Die Veröffentlichung von Mohammed-Karikaturen in Dänemark hatte 2005 zu teils gewalttätigen Protesten von Muslimen in aller Welt geführt.

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