Urteil zu Videoüberwachung: Die Öffentlichkeit im Visier

Das Bundesverwaltungsgericht entscheidet heute, inwieweit die Videoüberwachung öffentlicher Plätze rechtens ist. Kriminalität hat sie jedenfalls nicht verhindert.

Sieht mehr als sie sollte: Kamera an der Reeperbahn. Bild: dpa

HAMBURG taz | Die Videoüberwachung auf der Reeperbahn beschäftigt am Mittwoch das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Das Gericht will abschließend klären, ob und inwieweit das Filmen des öffentlichen Raums zulässig ist. In den Vorinstanzen hatte die Klägerin erreicht, dass ihre Wohnung nicht gefilmt werden durfte, auch nicht die Hauseingänge.

2006 hatte der damalige CDU-geführte Senat zwölf Kameras auf der Reeperbahn installiert, nachdem es dort vermehrt zu Gewalttaten gekommen war. Eine der Kameras schwenkte immer wieder über die Fenster der Klägerin Alja R. hinweg. Einer Bitte R.s, mit einer mechanischen Sperre zu verhindern, dass die Kamera die Wohnung filmt, kam die Polizei nicht nach. R. klagte und erreichte in zwei Instanzen einen Teilerfolg. R. bezweifelt jedoch, dass es überhaupt zulässig ist, die Reeperbahn als öffentlichen Raum per Kamera zu überwachen. Sie erreichte eine Revision, die heute verhandelt wird.

Das Oberverwaltungsgericht als Vorinstanz hatte geurteilt, es reiche nicht aus, die Kameras ab dem zweiten Stock blind zu schalten, um die Unverletzlichkeit der Wohnung zu garantieren. Auch die Eingänge der Häuser, Kneipen und Geschäfte dürften nicht gefilmt werden, denn mit solchen Aufzeichnungen ließen sich Bewegungsprofile erstellen, warnte das Gericht. Die Videoüberwachung "öffentlicher Wege, Straßen und Plätze" ließ es jedoch zu.

Bei der Gefahrenabwehr hat sich die Überwachung der Reeperbahn nicht bewährt. Die Zahl der Delikte, die damit eingedämmt werden sollten, wuchs. Im dritten Jahr nach dem Freischalten der Kameras lag sie 32 Prozent über dem Ausgangsniveau. Polizei und Politik argumentierten deshalb gerne damit, dass begangene Straftaten mit Hilfe der Kameras hätten aufgeklärt werden können. Eine Videoüberwachung zur Strafverfolgung darf aber nicht durch Landesrecht geregelt werden, sie ist Sache des Bundes.

Unterdessen hat eine Anfrage der FDP-Fraktion in der Hamburger Bürgerschaft das Ausmaß der Videoüberwachung in der Stadt ans Licht gebracht: 8.000 Kameras überwachen die Bürger in Bussen und Bahnen und deren Haltestellen. 2.100 Kameras filmen gerade für Behörden und öffentliche Betriebe, darunter 333 an Schulen, 217 am Flughafen, 95 im Hafen, fünf im Einwohnerzentralamt und sechs in den Bezirken.

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