Urteil zum Zwischenlager Brunsbüttel: Und wenn der A 380 abstürzt?

Ein Gericht hat dem Atom-Zwischenlager die Genehmigung entzogen. Jetzt liegen die Gründe vor: Viele Risiken wurden nicht bewertet. Eine Analyse.

Als hier im Februar 2006 der erste Castor-Behälter eingelagert wurde, war vom Airbus A 380 noch nicht die Rede: Zwischenlager Brunsbüttel Bild: dpa

BERLIN taz | Es ist das bisher strengste Urteil gegen ein deutsches Zwischenlager. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Schleswig hat Ende Juni die Genehmigung des Atommüll-Zwischenlagers am stillgelegten AKW Brunsbüttel aufgehoben. Jetzt hat das Gericht die schriftliche Urteilsbegründung vorgelegt.

Die taz erklärt das Urteil. Aus welchen Gründen hat das OVG die Genehmigung aufgehoben? Die vom Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) erteilte Genehmigung des Zwischenlagers habe an vier Punkten die Risiken nicht richtig ermittelt und bewertet.

1. Das Bundesamt habe zwar in Rechnung gestellt, dass Terroristen einen Passagierjet kapern und gezielt in das Atommüll-Zwischenlager abstürzen lassen könnten. Es habe dies aber nicht für den neuen Riesen-Airbus A 380 geprüft, der 60 Prozent schwerer ist als der Langstrecken-Airbus A 340 und dessen Tanks 50 Prozent mehr Kerosin enthalten. Der A 380 ist zwar erst seit 2007 im Einsatz, doch zum Zeitpunkt der Genehmigung des Lagers Brunsbüttel 2003 seien die wesentlichen Konstruktionsdaten bereits bekannt gewesen, so die Richter.

2. Auch habe das BfS einkalkuliert, dass Terroristen in das Zwischenlager gelangen können, um mit Panzerfäusten auf die dort lagernden Castor-Behälter zu feuern. Bei der Untersuchung seien aber nur Panzerfäuste auf dem technischen Stand von 1992 berücksichtigt worden, während neuere Waffen größere Durchschlagskraft haben und schneller nachgeladen werden können.

3. Bei der Frage, welches die für Anwohner maßgeblichen Grenzwerte im Falle eines Terrorangriffs sind, hatte das Bundesamt nur auf den Evakuierungs-Richtwert von 100 Millisievert pro Woche abgestellt. Das Gericht will aber auch den viel strengeren Umsiedelungs-Richtwert von 100 Millisievert pro Jahr geprüft sehen.

4. Bei der Überlegung, wieviel Kerosin nach einem Flugzeugabsturz ins Innere des Zwischenlagers fließt und dort verbrennt, wurden die dramatischsten zwanzig Prozent der möglichen Fälle einfach außer Acht gelassen. Das entspreche nicht dem Gebot der bestmöglichen Gefahrenabwehr und Risikovorsorge, betonten die Richter.

Welche Rolle spielte im Prozess die Geheimhaltung von Unterlagen?

Das Bundesamt hat dem Gericht viele Unterlagen gar nicht oder nur geschwärzt vorgelegt. Denn Terroristen sollten nicht erfahren, wie sich die Betreiber im Detail auf Angriffe vorbereiten. Nach dem Urteil behauptete das Bundesamt, das Gericht habe „vor allem kritisiert“, dass Unterlagen nicht vorgelegt wurden. Das ist aber falsch. Die Geheimhaltung hat zwar im Detail die Beweismöglichkeiten der Behörde verschlechtert, dies war aber nicht prozessentscheidend.

Ist das Urteil schon rechtskräftig? Nein. Das OVG hat zwar keine Revision zugelassen. Dagegen ist aber eine Nichtzulassungsbeschwerde möglich. Eine Sprecherin des Bundesamts sagte der taz, im Moment werde das Urteil noch geprüft. Klägeranwalt Ulrich Wollenteit rechnet damit, dass die Behörde Beschwerde einlegt, diese vom Bundesverwaltungsgericht dann aber zurückgewiesen wird.

„Das Bundesverwaltungsgericht hat 2012 in seinem Urteil zum Zwischenlager Unterweser bereits deutlich gemacht, dass es eine Prüfung von Terrorangriffen mit dem neuen großen Airbus und mit panzerbrechenden Waffen der neuesten Generation für nötig hält“, begründet Wollenteilt seinen Optimismus.

Was passiert in Brunsbüttel, wenn das Urteil rechtskräftig wird? Dann hat das Zwischenlager keine Genehmgung mehr. Im Moment befinden sich dort neun Castor-Behälter, die dort nur für eine kurze Übergangsfrist bleiben könnten. Soll am AKW Brunsbüttel weiter ein „standortnahes“ Zwischenlager betrieben werden, was vom Atomgesetz grundsätzlich vorgesehen ist, muss dieses völlig neu genehmigt werden. Es müssen also nicht nur die fehlenden Prüfungen nachgeholt werden. Das heißt zum Beispiel, dass neue aktuelle Gutachten erstellt werden müssen und eine neue Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen ist.

Welche Bedeutung hat dies für Castor-Behälter aus England und Frankreich? Derzeit sucht der Bund Zwischenlager für deutschen Atommüll, der noch in den Aufbereitungsanlagen von La Hague (Frankreich) und Sellafield (England) lagert. Das Land Schleswig-Holstein hat dafür wegen seiner verkehrsgünstigen Lage das Zwischenlager Brunsbüttel angeboten. Das könnte nun schwierig werden. Zwar hätte auch die Einlagerung des Atommülls aus La Hague und Sellafield genehmigt werden müssen, weil dafür andere Behälter als üblich benutzt werden. Ein neues Genehmigungsverfahren für die ganze Anlage dürfte aber deutlich länger dauern.

Hat das OVG-Urteil Auswirkungen auf andere Zwischenlager und AKWs? Nur am Zwischenlager Unterweser ist die Genehmigung noch nicht bestandskräftig. Dort prüft derzeit das Oberverwaltungsgericht Lüneburg, ob der Schutz gegen Terroranschläge zum Zeitpunkt der Genehmigung ausreichend war. Das Bundesamt kann dies auch im laufenden Verfahren noch nachweisen.

Stimmt es, dass der Schutz der Zwischenlager gegen abstürzende Riesen-Airbusse 2010 bereits nachgewiesen wurde? Das behauptet das Bundesamt für Strahlenschutz und beruft sich auf eine neueres Gutachten. Das OVG Schleswig hatte aber Zweifel, ob dieses Gutachten wissenschaftlichen Ansprüchen genügt. Es handele sich nur um Schätzungen auf der Grundlage von alten Gutachten zu anderen Flugzeugen. Das OVG Schleswig hatte die Frage letztlich offen gelassen, weil die Genehmigung des Zwischenlagers Brunsbüttel schon aus mehreren anderen Gründen rechtswidrig war.

Muss die Atomaufsicht nun handeln? Die Atomaufsicht kann von den Betreibern von Zwischenlagern und AKWs Nachrüstungen verlangen, wenn neue Gefahren auftauchen oder bekannt werden. Dies ist auch dann möglich, wenn die jeweilige Genehmigung schon bestandskräftig ist. Die Aufsichtsbehörden werden also genau beobachten, welche Ergebnisse die Untersuchungen zum gezielten Absturz eines Airbus 380 und zum Einsatz von neuartigen Panzerfäusten erbringen oder diese selbst in Auftrag geben. Derzeit werden die Zwischenlager mit Blick auf neuartige terroristische Angriffsoptionen nachgerüstet. Um welche Art von Angriffen es dabei geht, ist wiederum geheim.

Was ist der größte Erfolg des Prozesses gegen das Zwischenlager in Brunsbüttel? Der größte Erfolg datiert schon aus dem Jahr 2008. Damals hatte das Bundesverwaltungsgericht ein erstes Urteil des OVG Schleswig aufgehoben und festgestellt, dass atomrechtliche Vorschriften zum Schutz vor Terroranschlägen nicht nur die Allgemeinheit schützen, sondern auch einzelne Anlieger. „Das war ein echter Paukenschlag im Atomrecht“, erinnert sich Ulrich Wollenteilt, der auch das damalige Urteil erstritten hat. Seitdem können Anlieger, die gegen eine Genehmigung klagen, sich auch auf den mangelnden Anti-Terror-Schutz berufen. Vorher war dies nicht möglich.

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