Urteil zur Energieversorgung in der EU: Klaps auf Hand des Kapitals erlaubt

Der EuGH weist eine Klage von Konzernen gegen die Niederlande zurück: Der Zugriff auf öffentliche Strom- und Gasnetze durch Privatinvestoren darf verboten werden.

Klarer Richterspruch: Finger weg von Strommasten in öffentlichem Besitz Bild: ap

LUXEMBURG afp | Die EU-Mitgliedstaaten dürfen Strom- und Gasnetze in öffentlicher Hand durch Privatisierungs- und Beteiligungsverbote vor dem Zugriff von Energiekonzernen schützen. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem am Dienstag in Luxemburg veröffentlichten Urteil.

Diese Einschränkungen des Kapitalverkehrs dienten einem „unverfälschten Wettbewerb zum Schutz der Verbraucher“, entschieden die Richter zugunsten der beklagten Niederlande. (Az C-105/12 u.a.)

In den Niederlande dürfen private Investoren laut Gesetz keine Anteile an einem dort tätigen Strom- oder Gasnetzbetreiber erwerben oder halten. Über dieses sogenannte Privatisierungsverbot hinaus sind auch noch Beteiligungen oder Beherrschungsverhältnisse zwischen Netzbetreibern und Strom- oder Gaserzeugern verboten. Dagegen klagten eine Reihe von Energieunternehmen, unter anderem eine Tochter der deutschen RWE, wegen Beschränkung des „freien Kapitalverkehrs“.

Der EuGH erklärte die Verbote nun für zulässig, weil sie einem „unverfälschten Wettbewerb“ dienten und damit „letztlich den Verbraucher schützen“. Die Regelungen könnten „Quersubventionierungen und den Austausch strategischer Informationen“ zwischen den Unternehmen unterbinden, „Transparenz auf den Märkten für Elektrizität und Gas schaffen und Wettbewerbsverzerrungen verhindern“, heißt es in der Urteilsbegründung.

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