Urteilsbegründung im Breivik-Prozess: Zurechnungsfähig und ohne Reue

In seiner Urteilbegründung zeigt sich das Gericht in Oslo von der Schuldfähigkeit des Täters überzeugt. Für eine Schizophrenie gibt es keine Anzeichen.

Gestörte Persönlichkeit mit unsozialen Zügen: Der Massenmörder muss erst für 21 Jahre in Haft, dann kommt er in die Sicherheitsverwahrung. Bild: reuters

OSLO afp/dapd | Das Gericht in Oslo hat seine Einschätzung zur Schuldfähigkeit des norwegischen Attentäters Anders Behring Breivik begründet. Seine eigene Wahrnehmung, ein Kommandeur in einem Bürgerkrieg zu sein, sei im Kontext einer „fanatischen, rechtsextremistischen Weltsicht“ zu verstehen und nicht als Zeichen für einen kranken Geist, erklärten die Richter.

Auch die kontrollierte Art Breiviks bei der Planung seiner Anschläge passe schlecht mit der Diagnose einer unbehandelten paranoiden Schizophrenie zusammen. Breivik zeige keine Reue und würde das Gleiche noch einmal tun, sagte die Vorsitzende Richterin Wenche Elisabeth Arntzen.

Wäre Breivik für geisteskrank und damit für unzurechnungsfähig erklärt worden, hätte er in eine Psychiatrie eingewiesen werden müssen. Das Gericht stufte ihn jedoch als zurechnungsfähig ein.

Die Verkündung des Urteils gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik dauerte am Freitag nur wenige Minuten. Für die Begründung ihrer Entscheidung nahmen sich die Richter hingegen fast den ganzen Tag Zeit. Richterin Arntzen und ihr Kollege Arne Lyng wechselten sich bei der Verlesung des 90 Seiten langen Dokuments ab.

Breivik muss für die Anschläge von Oslo und Utöya, bei denen am 22. Juli 2011 insgesamt 77 Menschen getötet wurden, nun 21 Jahre in Haft. Das Gericht ordnete am Freitag zudem eine anschließende Sicherheitsverwahrung an. Die Frage nach der Einschätzung des Geisteszustands von Breivik hatte im Zentrum des aufsehenerregenden Prozesses gestanden. Dazu hatte es zwei gegensätzliche Gutachten gegeben.

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