Vater Mundlos im NSU-Prozess: Verteidigung für den Sohn

Siegfried Mundlos macht erneut den Verfassungsschutz dafür verantwortlich, dass sein Sohn auf die schiefe Bahn geraten sei.

Die anderen sind schuld: Siegfried Mundlos im Oberlandesgericht München. Bild: dpa

MÜNCHEN taz | Im NSU-Verfahren blieb sich Siegfried Mundlos treu. Bei der Vernehmung vor dem Oberlandesgericht München legt der Vater von Uwe Mundlos erneut dar, dass der Verfassungsschutz (VS) für das NSU-Trio verantwortlich wäre. „Ohne den direkten Einfluss“, so der pensionierte Informatikprofessor aus Jena, „wäre es nicht zu den Straftaten gekommen“.

Im Saal A 101 unterblieben gestern Wortgefechte zwischen dem Vorsitzenden Richter und dem Zeugen. Am Tag zuvor hatte Manfred Götzl Mundlos als „kleinen Klugsch …“ bezeichnet. Vor der Vernehmung hatte Mundlos Mitgefühl für die mutmaßlichen Opfer des Trios Uwe Mundlos, Uwe Böhnhardt und Beate Zschäpe geäußert. Dabei hatte er allerdings gesagt, dass zehn Menschenleben zu beklagen seien – um sich dann zu korrigieren: zwölf. Eine Gleichsetzung der mutmaßlichen Täter mit den Opfern.

Auf Nachfragen Götzls schilderte Mundlos bei der Vernehmung, wann er seinen Sohn zuletzt telefonisch gesprochen hatte. „Auf Wiedersehen, ich habe euch lieb“, soll er ihm kurz nach dem 26. Januar 1998 gesagt haben. Seinen Sohn hätte er aber danach nie wieder gesehen. Dass die Familien von der Polizei abgehört wurden, wussten sie, sagte er weiter. Mit seiner Frau hätte er das getestet: Bei einem Telefonat hätten sie so getan als wenn sie was wüsste. Prompt hätte sich die Zielfahndung gemeldet.

Nach dem Abtauchen der drei fuhr ihn indes der Mitbeschuldigte Ralf Wohlleben zur Arbeit. Denn die drei hatten Siegfried Mundlos’ Auto zur Flucht verwendet. Mit Wohlleben will er aber nicht über seinen Sohn gesprochen haben. Vorsichtig räumte er ein, das Zschäpe ihre Gesinnung gewandelt hätte: „Aus dem jungen Mädchen war eine Rechte geworden.“

„Nie gesagt, dass sie die Taten begangen haben“

Bei seinem Sohn wollte er diese Entwicklung nicht gelten lassen. Der V-Mann und Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, hätte ihn besonders beeinflusst. Der VS hätte Konzerte, Fahrten und Rudolf-Hess-Märsche „bestellt“. Ohne V-Männer, ohne das Geld aus Steuermitteln, glaubt Mundlos, wäre das alles nicht möglich gewesen. Um ein vermeintliches Missverständnis auszuräumen, betonte er: „Ich habe nie gesagt, dass sie die Taten begangen haben.“

Wortkarg wurde er nur bei Vorhaltungen zu seinen Sohn. Nebenkläger fassten nach, wollten mehr zu der Einstellung des Sohnes wissen, und zu dessen „Rangeleien“. „Nicht bekannt“, antwortet Mundlos immer wieder auf Nachfragen der Nebenklägerin Doris Dierbach.

Dierbach fragte, ob ihm „bekannt war“, das sein Sohn unter anderen bei Skinheadtreffen, Plakataktionen oder Anti-Antifa-Thüringen-Treffen war. Dem Vorsitzenden Richter und der Verteidigung Zschäpes passten diese Fragen nicht. „Der Zeuge malt uns hier ein romantischen Bild seines Sohnes“, konterte Dierbach.

In Kooperation mit Radio Lora München, www.lora924.de.

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