Verbindungen des Lübcke-Mörders: Hessen droht U-Ausschuss

Der Ex-Verfassungsschützer Andreas Temme soll mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder „dienstlich befasst“ gewesen sein. Ein U-Ausschuss könnte folgen.

Das Foto zeigt das Klingelschild des hessischen Verfassungsschutzes.

Klingelingeling – dem hessischen Verfassungsschutz droht erneut ein Untersuchungsausschuss Foto: dpa

Hessen steuert auf einen neuen Untersuchungsausschuss zu – und zwar zum Mordfall Lübcke. Nachdem am Donnerstag Hessens Innenminister Peter Beuth (CDU) einräumte, dass es einen dienstlichen Bezug des früheren Verfassungsschützers Andreas Temme, der am Tatort des NSU-Mordes in Kassel war, mit dem mutmaßlichen Lübcke-Mörder Stephan Ernst gibt, stellte die Opposition einen U-Ausschuss in Aussicht.

Auf Nachfrage der SPD hatte Beuth im Innenausschuss erklärt, Temme – ein einst langjähriger V-Mann-Führer – sei mit Ernst „dienstlich befasst“ gewesen. Näheres wollte er dazu nicht sagen. Ein Sprecher des Verfassungsschutz teilte aber der taz mit, es gehe um zwei Vermerke in Ernsts Personenakte aus dem Jahr 2000, die Temme unterzeichnet habe. Ernst war damals in der Kasseler Neonazi-Szene aktiv und galt als gewalttätig. Dienstliche Treffen zwischen Ernst und Temme seien nicht bekannt, sagte der Sprecher. Auch eine Zusammenarbeit von Ernst mit dem Landesamt habe es „zu keiner Zeit“ gegeben, ebenso wenig sei dieser V-Mann gewesen.

Die Rolle von Andreas Temme ist bis heute dubios. Der Verfassungsschützer war am Tatort, als der NSU im April 2006 in Kassel Halit Yozgat in seinem Internetcafé erschoss. Nur zufällig sei er dort gewesen, von dem Mord habe er nichts mitbekommen, beteuert Temme bis heute. Er wurde 2007 schließlich versetzt – und arbeitete zuletzt im Regierungspräsidium, das der im Juni erschossene Walter Lübcke (CDU) leitete. Zu dieser Tat bekannte sich Stephan Ernst: Er habe Lübcke wegen dessen Kritik an Geflüchtetengegner auf einer Bürgerversammlung 2015 getötet. Später widerrief er sein Geständnis.

Nach dem jetzigen Hinweis auf Temme halte er „einen Untersuchungsausschuss zum Mord an Walter Lübcke für nahezu unausweichlich“, erklärte der SPD-Parlamentsgeschäftsführer Günter Rudolph. Auch der FDP-Innenpolitiker Stefan Müller nannte es „erstaunlich“, dass die Information erst auf Nachfrage ans Licht komme. „Diese Informationspolitik ist ein weiteres Mal aufs Schärfste zu kritisieren. Der Innenminister bettelt um einen Untersuchungsausschuss.“ Der Linken-Innenexperte Hermann Schaus sagte ebenso: „Der Innenminister, CDU und Grüne legen ein Verhalten an den Tag, dass einen neuen Untersuchungsausschuss nahezu unumgänglich macht.“

Frühzeitige Löschung der Akte

Innenminister Beuth appellierte dagegen, sich „an die Fakten zu halten, anstatt durch haltlose Thesen Verschwörungstheorien zu bedienen“. Dass sich Temme, beim Verfassungsschutz zuständig für den Bereich Rechtsextremismus, auch mit dem damaligen Szeneangehörigen Ernst befasst habe, sei „nicht überraschend“. Beuth warnte die Opposition, „Sachverhalte unnötig zu skandalisieren“.

Schon zuletzt aber gab es Fragezeichen um Stephan Ernst. So hatten die Sicherheitsbehörden behauptet, den 45-Jährigen nicht mehr auf dem Radar gehabt zu haben, weil er seit 2009 unauffällig gewesen sei. Laut Ermittlern besuchte Ernst in den vergangenen Jahren aber weiter rechte Demonstrationen, ein Foto soll ihn 2018 bei einem Aufmarsch in Chemnitz zeigen. Auch hielt er Kontakt zu dem Kasseler Rechtsextremisten Markus H., der ihm schließlich die Tatwaffe vermittelt haben soll. Von Ernst wie von H. löschte der Verfassungsschutz frühzeitig die Akte.

Der Linke Schaus sprach mit dem Temme-Hinweis von einem „erneuten Versagen“ des Verfassungsschutz. Die dortigen Vorgänge seien möglicherweise auch „ein Fall für die Justiz“. Für FDP-Mann Müller bleibt die Frage, ob Temme an der Entscheidung beteiligt war, dass Ernst als „abgekühlt“ galt.

Die regierenden CDU und Grüne lehnten einen Untersuchungsausschuss zum Fall Lübcke zuletzt ab. Beide Parteien warnten davor, die laufenden Ermittlungen zu gefährden. „Jetzt ist die Zeit der Ermittler“, sagt Grünen-Parlamentsgeschäftsführer Jürgen Frömmrich zuletzt der taz. Erst nach einer Urteilsverkündung könne man sich „mit weiteren Maßnahmen beschäftigen“.

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