Verbot der Homo-Ehe gekippt: California Dreaming

Ein Berufungsgericht erklärt das kalifornische Referendum gegen die Homoehe von 2008 für verfassungswidrig. Einer Minderheit Rechte zu entziehen nutze keinem.

Schwule und Lesben feiern den kleinen Teilsieg auf den Straßen West Hollywoods. Bild: reuters

BERLIN taz | Etappensieg im Kampf um die Zulassung der Homoehe in Kalifornien: Die kleine Kammer des 9. Bundesberufungsgerichts hat am Dienstagabend entschieden, dass der Referendumsentscheid von 2008, der die Homoehe per Verfassungszusatz für unzulässig erklärte, verfassungswidrig ist. Mit zwei zu eins Richterstimmen bestätigte die Kammer damit ein Urteil niederer Instanz von 2010, allerdings mit anderer Begründung.

Der inzwischen in den Ruhestand gegangene Richter Vaughn Walker hatte seinerzeit argumentiert, es verstoße grundsätzlich gegen den im 14. Verfassungszusatz festgeschriebenen Gleichbehandlungsgrundsatz, Schwulen und Lesben das Recht auf Ehe zu verweigern.

Darüber sagten die Richter jetzt gar nichts aus, sie urteilten lediglich, das Referendum über die "Proposition 8" mit dem Ziel, das damals gerade erst vor wenigen Monaten eingeführte Recht auf Homoehe wieder abzuschaffen, verstoße gegen die Verfassung. "Proposition 8 hat keinen anderen Zweck und Effekt, als den Status und die Menschenwürde von Schwulen und Lesben in Kalifornien herabzusetzen", sagten die Richter.

Niemandem entstünde ein erkennbarer Nutzen, wenn dieser Personengruppe Rechte entzogen würden. Daher verstoße die Gesetzesinitiative, die 2008 mit 52 zu 48 Prozent angenommen worden war, gegen die Verfassung. Auch das gegen Walkers Urteil ins Feld geführte Argument, der Richter sei befangen gewesen und habe erst nach dem Urteil bekannt gegeben, dass er selbst seit zehn Jahren in einer homosexuellen Beziehung lebe, ließen die Richter nicht gelten.

Schlechte Chancen für den Fall vor dem Obersten Gerichtshof

Die Befürworter der Proposition 8 kündigten an, gegen das Urteil Berufung einzulegen. Unklar war allerdings zunächst, ob sie Rechtsmittel vor der großen 9-köpfigen Kammer des Berufungsgerichts einlegen oder unmittelbar versuchen, den Fall vor den Obersten Gerichtshof der USA zu bringen. Rechtsexperten sind allerdings der Ansicht, dass der Fall geringe Chancen hätte, vom Obersten Gerichtshof angenommen zu werden, weil sich das Urteil nur unmittelbar auf Kalifornien bezieht und die zu klärenden Rechtsfragen nicht von nationaler Bedeutung sind.

Seit Jahren wird erwartet, dass der Oberste Gerichtshof irgendwann ein Grundsatzurteil über die Homoehe fällen wird. Dabei dürfte die politische Zusammensetzung des Gerichts eine große Rolle spielen. Dort sitzen derzeit fünf konservative und vier liberale Richter. In diesem speziellen Fall gilt allerdings Richter Anthony M. Kennedy als Zünglein an der Waage. Er hatte 1996 ein Urteil begründet, mit der er Gesetzesinitiativen in Colorado als verfassungswidrig ächtete, die zum Ziel hatten, Antidiskriminierungsprogramme gegen Homosexuelle zu kippen. Aus dem Urteil hatten die kalifornischen Richter jetzt ausgiebig zitiert.

Zwar feierten Schwulen- und Lesbenorganisationen das Urteil vom Dienstag als Erfolg. Unmittelbar aufgehoben ist das Verbot der Homoehe damit aber noch nicht. Bis zum Ablauf der Berufungsfrist bleibt das Verbot in jedem Fall in Kraft.

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