Verbot von 28 synthetischen Drogen: „Legal Highs“ jetzt illegal

Nach dem Betäubungsmittelgesetz sind 28 psychoaktive Substanzen verboten worden. Der Konsum der Designerdrogen kann schwere gesundheitliche Folgen haben.

Doch kein Badesalz: Herstellung, Handel und Besitz von 28 psychoaktiven Substanzen ist verboten worden. Bild: dpa

BERLIN dpa | Sie heißen verharmlosend Badesalz oder Lufterfrischer, doch tatsächlich handelt es sich um synthetische Designerdrogen. Jetzt sind Herstellung, Handel und Besitz dieser gesundheitsgefährdenden „Legal Highs“ verboten. Seit Donnerstag sind 28 dieser neuen psychoaktiven Substanzen ins Betäubungsmittelgesetz (BtMG) aufgenommen. Damit sind sie nicht mehr legal.

Es handelt sich nach einer Mitteilung der Drogenbeauftragten Mechthild Dyckmans und des Bundesgesundheitsministeriums um synthetische Derivate des Amphetamins, Cathinons, Piperazins, Kokains sowie synthetische Cannabinoide.

Außerdem werden mit sechsmonatiger Übergangsfrist flüssige Tilidin-Arzneimittel mit schneller Wirkstofffreisetzung dem Betäubungsmittelgesetz unterstellt. Damit soll dem Missbrauch ein Riegel vorgeschoben werden.

Der Konsum dieser neuen synthetischen Substanzen ist nach den Worten von Dyckmans „mit unkalkulierbaren gesundheitlichen Risiken“ verbunden. „Deshalb ist ein effektives Vorgehen gegen diese Substanzen notwendig.“ Das Verbot 28 weiterer Substanzen hält sie für einen großen Fortschritt im Kampf gegen Drogensucht. Das Verbot weiterer Substanzen für immer neue Varianten von Designerdrogen werde folgen.

Erbrechen, Herzrasen und Wahnvorstellungen

Bei den nun verbotenen psychoaktiven Substanzen handelt es sich um chemische Abwandlungen bekannter Stoffe, die schon bisher dem BtMG unterlagen. Der Konsum dieser Substanzen kann schwere gesundheitliche Folgen nach sich ziehen: Die Symptome reichen von Übelkeit, heftigem Erbrechen, Herzrasen und Orientierungsverlust über Kreislaufversagen, Ohnmacht bis hin zu Lähmungserscheinungen und Wahnvorstellungen.

In Deutschland starben im vergangenen Jahr drei Menschen nach dem Konsum solcher Mode-Drogen. Sie heißen fälschlicherweise „Legal Highs“, weil ihre Inhaltsstoffe bislang frei im Handel waren.

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