Verbote für Internet-Glücksspiele: Geldströme stoppen

Mehr als 100 Internetangebote für Glücksspiele haben die Bundesländer im vergangenen Jahr verboten. Viele Anbieter sitzen in Steueroasen.

Ohne Lizenz sind Glücksspiele auch im Internet nicht erlaubt. Bild: imago/McPhoto

MÜNCHEN afp | Die Bundesländer haben einem Bericht der Süddeutschen Zeitung zufolge im vergangenen Jahr mehr als hundert Internet-Glücksspielangebote ausländischer Anbieter verboten. Derzeit liefen weitere 28 Verbotsverfahren, schrieb das Blatt am Dienstag. Glücksspiele im Internet sind laut Glücksspielstaatsvertrag in Deutschland generell verboten. Dabei ist es egal, ob es sich um inländische oder ausländische Anbieter handelt.

Der Glücksspielmarkt im Internet besteht unter anderem aus sogenannten Online-Kasinospielen, Pokerangeboten oder Wetten auf den Ausgang der offiziellen deutschen Lottoziehungen. Anbieter operieren in vielen Fällen von europäischen Steueroasen wie Gibraltar oder Malta aus, behördliche Verbote sind daher schwer durchzusetzen.

Die für die Regulierung des deutschen Glücksspielmarkts zuständigen Bundesländer arbeiten deshalb seit längerem darauf hin, die Geschäfte der einschlägigen Firmen durch die Unterbindung von Finanzströmen indirekt lahmzulegen. In Fachkreisen wird dies auch als „Payment Blocking“ (Zahlungs-Blockade) bezeichnet.

Niedersachsen hat dabei federführend für alle Länder die Aufgabe übernommen, eine entsprechende Strategie zu entwickeln. Sie zielt darauf ab, die Überweisung der Spieleinsätze mit Hilfe von Banken und Kreditkartenfirmen zu verhindern. Das Vorhaben ist technisch und rechtlich allerdings komplex.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann (CSU) sagte der Süddeutschen Zeitung, es gehe um den Schutz der Bürger vor „schnellen, suchtfördernden Spielformen“. Dabei sei ein effektives Vorgehen gegen die vom Ausland aus agierenden Internetanbieter möglich. Zahlungs-Blockaden würden die fraglichen Veranstalter im Kern treffen, sagte Herrmann .

Illegale Glücksspielangebote im Internet entfalten neben Automatenspielen in Spielhallen nach Einschätzung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) bei gefährdeten Personen das größte Suchtrisiko. Nach den jährlich von der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) vorgelegten Glücksspielstudien sind vor allem junge Männer zwischen 18 und 20 Jahren, Arbeitslose und Menschen mit Migrationshintergrund gefährdet. Die Zahl der Menschen mit krankhaften Glücksspielverhalten wurde in der jüngsten Untersuchung mit etwa 438.000 angegeben.

Nur mit amtlicher Erlaubnis

Aufgrund der von ihm ausgehenden Suchtgefahren gelten Glücksspiele nicht als normaler Markt. Das Geschehen wird daher vom Staat streng reguliert. In Deutschland dürfen öffentliche Glücksspiele nur mit behördlicher Erlaubnis angeboten werden. Die Kompetenz liegt bei den Ländern. Bestimmte Formen, etwa Internet-Angebote von Kasino-Spielen, sind generell nicht genehmigungsfähig.

Allerdings boomt die Glücksspielbranche im Internet seit Jahren. Das führt auch in Deutschland immer wieder zu Debatten über die richtige Regulierung. Das Bundesland Schleswig-Holstein war unter der bis 2012 amtierenden CDU-FDP-Landesregierung aus dem Glücksspielstaatsvertrag ausgeschert und hatte zeitweise unbegrenzt Lizenzen an Online-Anbieter von Glücksspielen vergeben. Nach dem Regierungswechsel machte die neue Regierung aus SPD, Grünen und SSW dies dann allerdings wieder rückgängig.

Im Bereich der beliebten Sportwetten versuchen sich die Länder inzwischen an einem neuen Ansatz der Steuerung: Sie wollen gemeinsam 20 Konzessionen an private Anbieter vergeben, das Verfahren läuft derzeit. Für Unsicherheit sorgen bei dem Thema Glücksspiel generell immer wieder auch potenzielle Widersprüche zwischen deutschem und EU-Recht. Letzteres steht staatlichen Eingriffen, die zum Verbot von Dienstleistungen führen, kritisch gegenüber und fordert für Ausnahmen klare Begründungen und Regeln.

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