Verbotene rechtsextreme Gruppen: Neonazis bleiben straffällig

Was bringen Verbote? Zwar sind ihre Organisationen inzwischen verboten, doch bleiben die rechtsextremen Mitglieder weiterhin kriminell, zeigt eine Kleine Anfrage.

Zwei Mitglieder der Gruppe Skinheads Sächsische Schweiz sitzen 2003 im Gericht

Mitglieder der Gruppe Skinheads Sächsische Schweiz stehen 2003 vor Gericht Foto: dpa

DRESDEN dpa | Viele Mitglieder verbotener rechtsextremer Organisationen in Sachsen werden weiter einschlägig straffällig. So wurden bis November 617 Ermittlungsverfahren mit insgesamt 672 Tatverdächtigen eingeleitet, wie das Justizministerium auf eine Kleine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Valentin Lippmann mitteilte.

Allein mehr als 400 Verfahren gab es demnach gegen Mitglieder der bereits 2001 verbotenen Skinheads Sächsische Schweiz, rund 140 Verfahren gegen Mitglieder der 2006 verbotenen Kameradschaft Sturm 34 (Mittweida). Jeweils 40 Verfahren richteten sich gegen Mitglieder der 2013 verbotenen Nationalen Sozialisten Döbeln sowie der ein Jahr später verbotenen Nationalen Sozialisten Chemnitz.

„Die mitgeteilten Zahlen machen deutlich, wie groß das Problem mit gewaltbereiten und straffälligen Neonazis in Sachsen tatsächlich ist“, meinte Lippmann. „Neben szenetypischen Straftaten wie Volksverhetzung, Zuwiderhandlungen gegen das Verbot, Propaganda- und auch Körperverletzungsdelikten finden sich in der Übersicht auch Delikte, die Bezüge zur organisierten Kriminalität nahelegen.“

Die Zahlen zeigten auch, „dass Verbote allein nicht ausreichend sind, um den kriminellen Energien von Neonazis Einhalt zu gebieten“.

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