Verdacht auf Steuerhinterziehung: Hausdurchsuchung bei Gauland

Der Bundestag hebt die Immunität von AfD-Fraktionschef Gauland auf. Seine Wohnung in Potsdam wurde durchsucht.

Alexander Gauland hält sich die Hand vors Gesicht.

Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung: Alexander Gauland von der AfD Foto: Annegret Hilse/reuters

BERLIN taz | Am Donnerstag hob der Bundestag die Immunität von AfD-Fraktionschefs Alexander Gauland auf, kurz darauf durchsuchte die Polizei seine Wohnung in Potsdam. Das bestätigte Gauland der taz. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt mitteilte, ist auch eine zweite Meldeadresse Gaulands in Frankfurt betroffen. Hintergrund ist ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung, so die Staatsanwaltschaft. Dieses Verfahren war bereits vor einem Jahr bekannt geworden.

„Es geht um mögliche Fehler bei der gemeinsamen Veranlagung mit seiner Ehefrau“, sagte der Sprecher der AfD-Fraktion, Christian Lüth. Gauland ist mit seiner ehemaligen Partnerin, die in Frankfurt wohnt, noch verheiratet, lebt aber seit vielen Jahren mit einer neuen Lebensgefährtin in Potsdam. Es gehe um eine Summe im vierstelligen Bereich, so Lüth. „Das Ermittlungsverfahren und die Ermittlungsmaßnahmen erachten wir als ungerechtfertigt und unverhältnismäßig.“

Ermittlungen laufen auch weiterhin gegen Gaulands Co-Fraktionschefin Alice Weidel. Hier geht es um eine Parteispende von insgesamt 130.000 Euro, die die Bundestagsverwaltung bereits als illegal eingestuft hat, was die AfD bestreitet. Das Geld kam aus der Schweiz und ging im Bundestagswahlkampf gestückelt in mehreren Tranchen an Weidels Kreisverband am Bodensee. Die Koblenzer Staatsanwaltschaft ermittelt deshalb gegen Weidel.

Der Bundestag stimmte am Donnerstag auch für die Aufhebung der Immunität der CDU-Abgeordneten Karin Strenz aus Mecklenburg-Vorpommern. Auch hier wurde gleichzeitig der Vollzug gerichtlicher Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse genehmigt. Hintergrund sind Ermittlungen wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche in Zusammenhang mit Aserbaidschan.

Abgeordnete dürfen wegen einer mutmaßlichen Straftat nur mit Zustimmung des Parlaments juristisch verfolgt werden. Sie genießen laut Grundgesetz Immunität. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft kann diese vom Parlament aufgehoben werden. Im Fall von Gauland hatte die Frankfurter Staatsanwaltschaft dies bereits vor einem Jahr beantragt.

Hinweis: Der Pressesprecher der AfD-Fraktion hatte zunächst gegenüber der taz von einer fünstelligen Summe gesprochen, nach Rücksprache mit Gauland aber um eine Korrektur gebeten. Deshalb haben wir den Text an entsprechender Stelle geändert.

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