Verdienstobergrenze für Minijobs soll steigen: Kleine Jobs mit hohem Risiko

Minijobs sind eine "Sackgasse" für Frauen, sagen neue Studien der Hans-Böckler-Stiftung. Die Arbeitsministerin will aber die Verdienstgrenze erhöhen.

Häufiger Minijob: Putzen im Privathaushalt. Bild: dpa

BERLIN taz | Die Verdienstobergrenze für Minijobs soll von 400 auf 450 Euro erhöht werden. Wann, ist aber noch unklar. Ein Zeitpunkt zur Geltung der neuen Grenzen stehe noch nicht fest, erklärte eine Sprecherin von Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) am Donnerstag. Neuregelungen zu den Minijobs sollten im ersten Quartal dieses Jahres "sondiert" werden.

Vor einigen Wochen hatte der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, angekündigt, die Koalition sei sich einig über eine Anhebung der Einkommensgrenze bei Minijobs. Mit der Neuregelung würden Lohnsteigerungen für Minijobber möglich, so Kolb. Die Grenze von 400 Euro würde erstmals seit 2003 erhöht.

Die gewerkschaftsnahe Hans-Böckler-Stiftung hat am Donnerstag scharfe Kritik an der Ausbreitung der Minijobs geübt. Sie seien ein "arbeitsmarktpolitischer Irrweg", sagte Dorothea Voss, Sozialforscherin bei der Stiftung. Jedes fünfte Beschäftigungsverhältnis sei heute eine solch geringfügige Beschäftigung. MinijobberInnen würden vielfach systematisch niedriger bezahlt als andere Beschäftigte. Knapp 90 Prozent der 7,3 Millionen Betroffenen arbeiten zu sogenannten Niedriglöhnen, das sind Bruttostundenlöhne von weniger als 9,76 Euro im Westen (Osten: 7,03 Euro).

Keinen Anspruch auf Rente

ArbeitnehmerInnen in Minijobs müssen keine Sozialabgaben zahlen, erwerben aber auch keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung und Rente. Die Arbeitgeber müssen hingegen eine pauschale Abgabe von 30 Prozent des gezahlten Lohnes an die Sozialkassen und Finanzämter abführen. Für normal sozialversicherungspflichtige Tätigkeiten sind erheblich höhere Abgaben fällig.

MinijobberInnen sind daher oft Ehefrauen, die über den Mann, oder auch Hartz-IV-Empfänger, die über das Jobcenter krankenversichert sind, sowie StudentInnen und Rentner. 2,4 Millionen Arbeitnehmer machen Minijobs als Nebentätigkeit zusätzlich zu einem Hauptjob.

Für rund 4,8 Millionen Beschäftigte ist der Minijob das einzige Arbeitsverhältnis, 3,2 Millionen davon sind Frauen. Minijobs förderten prekäre Erwerbsverläufe bei Frauen, erklärte Christina Klenner, Geschlechterforscherin bei der Böckler-Stiftung. Sie untersuchte anhand von Daten des Sozio-ökonomischen Panels (SOEP) die Berufswege von Frauen im Alter zwischen 22 und 42 Jahren. Auf Phasen eines Minijobs folge selten sozialversicherungspflichtige Arbeit, sondern oftmals folgten Phasen der Arbeitslosigkeit oder wieder ein Minijob, sagte Klenner. Nur neun Prozent der MinijobberInnen arbeiten anschließend auf einer Vollzeitstelle.

Zwanzig Prozent der von Klenner untersuchten Mütter ackern die meiste Zeit in Vollzeit, von den kinderlosen Frauen war dies gut die Hälfte. Damit ist die berufliche Realität der Mütter weit entfernt von der ökonomischen Eigenverantwortung der Frauen, auf die unter anderem das neue Unterhaltsrecht deutlich abstellt.

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