Verdrängung aus der Innenstadt: Diese Wohnung gibt es nicht

Eine sechsköpfige Familie, die von Hartz IV lebt, kann die Miete nicht bezahlen. Dabei sind die Vorgaben des Jobcenters absurd.

Familie K. muss umziehen: Nach über 15 Jahren in ihrer Schöneberger Wohnung droht der sechsköpfigen Familie der Stadtrand – rechtmäßig, hat am Montag das Berlin Sozialgericht entschieden.

Ein skandalöses Urteil – nicht nur, weil Herr K. chronisch krank ist und die Kinder die Schule wechseln müssen, der Fall also eigentlich unter die Härteregelung fällt. Sondern weil es die Wohnung, in die die Familie ziehen soll, in Berlin gar nicht gibt.

Familie K. sucht seit Jahren. Ihre Vorschläge lehnte das Jobcenter als zu teuer oder zu klein ab. Das zeigt, wie absurd die Vorgaben sind: In Berlin eine Wohnung für sechs Personen für 755 Euro warm zu finden ist ebenso illusorisch wie der Versuch der Politik, das Problem mit geringfügig höheren Sätzen zu lösen.

Denn Familie K. ist kein Einzelfall: 100.000 Hartz-IV-Empfänger in Berlin stocken das Geld für ihre Miete auf. Einem Großteil von ihnen droht angesichts rasant steigender Mieten die Verdrängung.

Auf die Politik brauchen sie nicht zu hoffen. Der Bund hat mit Hartz IV die Grundlagen für die gezielte Vertreibung der Armen aus der Innenstadt gelegt, Berlin arbeitet munter daran mit: indem der Senat es ablehnt, Umzugsforderungen auf Bezirke oder kleinräumige Einheiten zu beschränken; realitätsferne Zahlen verwendet; mit einer fatalen Politik der Privatisierung und des Nichtstuns die Mietsteigerungen weiter anheizt.

Alle sind gegen Verdrängung – aber eigentlich fühlen sich die Reichen ganz wohl allein in der Innenstadt. Zeit, dass die Bewegung gegen steigende Mieten sich mit denen zusammenschließt, die wie Familie K. ihre Opfer sind. Ohne Protest und Druck von unten ist die Innenstadt bald furchtbar homogen.

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